Aktuelle Zollvorschriften für "Ausländer" beim Umzug in die Schweiz
VON Sandra Katemann Umzugsplanung Umzugspraxis
Üblicherweise beginnen Umzügler ja schon vor ihrem Wohnungswechsel damit, eine Umzugsliste zu erstellen. Schon allein der Ordnung und der besseren Übersicht halber ist eine solche Liste ein echter Vorteil. Auch die Zollbehörde ist daran interessiert, eine solche Aufstellung von potenziellen Einwanderern zu bekommen. Zwar muss hier nicht jede Kleinigkeit aufgeführt werden, aber eine grobe Zusammenstellung ist doch erforderlich. Versehen Sie dabei am besten die wichtigsten Teile mit Nummern und schreiben Sie diese ebenfalls auf die entsprechend nummerierten Umzugskartons. So sparen Sie bei der Behörde Zeit und Geld.
Wichtige Papiere, die bei Ihrem Umzug in die Schweiz keinesfalls fehlen dürfen, sind folgende:
- Personalausweise bzw. Kinderausweise der Personen, die ins Land einwandern wollen
- auch sämtliche Reisepässe sollten griffbereit sein
- Geburtsurkunden
- internationale Führerscheine
- Heiratsurkunden
- die vom Schweizer Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
- das Arbeitsbewilligungsdokument
Die Aufenthaltsbewilligung erhalten Sie üblicherweise bei der Anmeldung bzw. Wohnsitzregistrierung vor Ort. Diese hat übrigens binnen zwei Wochen zu erfolgen.
Haben Sie gewusst, dass Ihr Fahrzeug bei der Einreise in die Schweiz als Umzugsgut deklariert werden muss? Zu diesem Zwecke werden Sie meist direkt vor Ort gebeten, die entsprechenden Abfertigungsanträge ordnungsgemäss auszufüllen. Nur wenn Sie selbst auch Halter des Fahrzeugs sind, besteht eine Berechtigung zur Deklarierung, und auch nur dann, wenn es länger als sechs Monate in Ihrem Besitz ist. Ausnahmen gibt es hinsichtlich versicherungsspezifischer Gegebenheiten: Wurde der Wagen aus Kostengründen auf eine weitere einreisende Person versichert, so müssen Sie hierüber im Vorfeld einen Nachweis von Ihrer Versicherung erfragen. Dieser ist der Zollbehörde sodann vorzulegen.
Auch an die Haustiere will gedacht sein
Natürlich ist es gestattet, dass Sie auch Ihren Lumpi, Mauzi oder Finchen mit in die Schweiz nehmen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich am besten beim Bundesamt für Veterinärwesen über die entsprechend erforderlichen Dokumente.
In den meisten Ländern ist die Einfuhr von Alkohol strikt untersagt. Auch bei uns gelten stringente Vorschriften. Allerdings ist man durchaus so grosszügig und gestattet „umzugsübliche“ Mengen. Denn dass Sie am Abend Ihres Einzugs ein kleines Erfrischungsbier etc. trinken wollen, sieht auch die Schweizer Zollbehörde ein.
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