Haustiere erlaubt oder nicht erlaubt? Das sollten Sie wissen
VON Sandra Katemann Umzugsplanung
Hund, Katze und Co. sind nach wie vor äusserst beliebte Haustiere. Wenn man bedenkt, dass fast 60 % der Schweizer eine Katze haben und mehr als 45 % buchstäblich auf den Hund gekommen sind, dann ist das in der Tat ein sehr deutliches Zeichen dafür, dass auch Hauseigentümer recht tierlieb sind. Bevor Sie nämlich als Mieter ein neues Haus beziehen, ist es zunächst erforderlich, beim Eigentümer nachzufragen, ob Haustiere denn überhaupt erlaubt sind.
Schon vor einem Umzug stellt sich mitunter die Frage: Wohin mit Lumpi, Wauzi oder Finchen? Kommt also bei Ihrer Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ein bestimmtes Objekt in die engere Auswahl, so sollten Sie nicht voreilig handeln. Denn wenn Sie sich wünschen, dass auch Ihr vierbeiniger Freund beim Umzug mit von der Partie ist, so sind Sie gut beraten nachzufragen, ob dies überhaupt gestattet ist. So gibt es durchaus Vermieter, die angesichts der zu erwartenden Tierhaare, Gerüche oder Geräusche nicht bereit sind, Haustiere zuzulassen.
Grosse oder kleine Tiere
Bei grösseren Tieren ist sogar das Recht auf Ihrer Seite. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie Kleintiere mit in Ihr neues Zuhause nehmen möchten. In dem Fall ist ein vorheriges Nachfragen oft nicht einmal erforderlich. So zum Beispiel bei Hausmäusen, Hamstern, Meerschweinchen, Kanarienvögeln oder Goldfischen.
Es empfiehlt sich darüber hinaus, dass Sie vor Ihrem Umzug nicht nur den Vermieter fragen. Sondern Sie könnten sich auch in der direkten Nachbarschaft erkundigen, ob oder inwiefern man Haustieren offen gegenübersteht. Wie die Erfahrung immer wieder zeigt, überlassen es nämlich viele Eigentümer von Doppel- oder Mehrfamilienhäusern den Mietern selbst, sich zur Sache zu äussern. So kann es in dem Zusammenhang sein, dass sich der eine oder andere durchaus gegen Ihr Haustier ausspricht. Häufig kann es in der Konsequenz zu einer Abstimmung im betreffenden Mietshaus kommen, woraufhin man Sie dann über den Ausgang des Ganzen informieren wird.
Ist der Hauseigentümer diesbezüglich eher unparteiisch oder steht er Haustieren im Haus generell positiv gegenüber, aber ist die Nachbarschaft dagegen, ist guter Rat teuer. Grundsätzlich wären Sie im Recht, wenn Sie Ihren felligen Liebling mitnehmen in das neue Zuhause. Jedoch stellt sich die Frage, ob Sie möglichen nachbarschaftlichen Streitigkeiten nicht doch aus dem Weg gehen wollen.
Getreu dem Motto „Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird“ kann sich meist sogar in schwierigen Situationen eine attraktive Kompromisslösung für ein friedvolles Miteinander finden lassen.
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