Umzug in die Schweiz – Tipps für Auswanderer
VON Agentur belmedia Umzugsplanung
Die Anmeldung
Auswanderer in die Schweiz haben insgesamt acht Tage Zeit, um sich bei der Einwohnerkontrolle in der gewählten Wohngemeinde anzumelden. Dort muss dann ein Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung gestellt werden. Je nach Kanton unterscheidet sich allerdings die Bezeichnung der Einwohnerkontrolle. In Zürich handelt es sich dabei zum Beispiel um das Kreisbüro und in Basel um den Einwohnerdienst.
Grundsätzlich ist die Einwohnerkontrolle mit dem deutschen Einwohnermeldeamt zu vergleichen. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- ein Passfoto
- gültiger Personalausweis.
Für die Anmeldung fallen Gebühren an, die je nach Art der Bewilligung variieren. Wer sich nur drei Monate in der Schweiz aufhalten möchte, benötigt keine Aufenthaltsbewilligung. Nach diesem Zeitraum muss die Schweiz für mindestens einen Monat verlassen werden. Der Aufenthalt darf aber nur höchstens sechs Monate innerhalb eines Jahres betragen.
Die Krankenversicherung
Die Krankenversicherung, sprich Grundversicherung, ist in der Schweiz obligatorisch. Sie muss spätestens drei Monate nach der Einreise bei einer entsprechenden Gesellschaft abgeschlossen werden. Diese versichert einen dann rückwirkend ab dem Tag der Einreise. Allerdings müssen hier Prämien nachgezahlt werden.
Bei allen Krankenkassen in der Schweiz sind die Leistungen der Grundversicherung identisch und decken alles medizinisch Notwendige ab. Allerdings werden von der Grundversicherung keine Zahnarztkosten übernommen, dafür ist eine Zusatzversicherung notwendig. Hier können sich die Prämien je nach Versicherer stark unterscheiden.
Die Aufenthaltsbewilligung
Nach der erfolgreichen Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle erhalten Arbeitnehmer in der Regel eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung der Kategorie L oder B in Form eines Ausländerausweises. Wenn später noch andere Familienmitglieder einreisen möchten, dann muss frühzeitig ein Gesuch bei der Einwohnerkontrolle gestellt werden. Denn Familienmitgliedern wird ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung erstellt. Angehörige der Mitgliedsstaaten (EFTA/EU) können folgende Aufenthaltsbewilligungen erhalten:
- Bewilligung B mit Arbeitserlaubnis. Bei Vorlage eines Arbeitsvertrags, der mindestens zwölf Monate andauert, wird sie für fünf Jahre ausgestellt.
- Bewilligung C ist zeitlich unbeschränkt. Um sie zu erhalten, ist ein ununterbrochener und regulärer Aufenthalt in der Schweiz von fünf Jahren notwendig.
- Bewilligung G ist eine Grenzgängerbewilligung. Sie beinhaltet eine Arbeitserlaubnis für diejenigen, die einen Wohnsitz im grenznahen Ausland besitzen. Zudem sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, mindestens einmal in der Woche an ihren Wohnort zurückzukehren.
- Bewilligung L wird für eine befristete Zeit ausgestellt, meist für weniger als ein Jahr.
Wohnen in der Schweiz
In den grösseren Städten ist es nicht so einfach, eine Wohnung zu finden. Es gestaltet sich meist besonders zeitintensiv, wenn man aus der Ferne suchen muss. Am besten sucht man schon vorher ausgiebig im Internet auf dem Schweizer Immobilienmarkt. Grundsätzlich lassen sich leichter WG-Zimmer finden. Sie eignen sich beispielsweise bestens als Übergangslösung. Zusätzlich kann es hilfreich sein, seinen zukünftigen Arbeitgeber zu fragen, ob der etwas von frei werdenden Wohnungen weiss.
Wenn dann die passende Wohnung gefunden wurde, sollte man sich gut auf die Wohnungsbesichtigung vorbereiten. Schliesslich muss man sich hier gegen die anderen Bewerber durchsetzen. Daher ist es empfehlenswert, schon im Vorfeld wichtige Dokumente zu besorgen, um eine Kopie griffbereit dabeizuhaben. Zu den wichtigen Dokumenten gehören:
- ein gültiger Ausweis/Ausländerausweis
- eine Betreibungsauskunft. Dieses Dokument ist mit der Schufa-Auskunft vergleichbar.
- die Kontaktdaten des vorigen Vermieters
- ein Arbeitsvertrag. Hier sind besonders die Dauer der Anstellung sowie das Gehalt entscheidend. Die Mietkosten sollten grundsätzlich ein Drittel vom Bruttogehalt nicht überschreiten.
Ein weiterer sehr wichtiger Pluspunkt ist ein Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben mit Passfoto. Darüber kann man dem Vermieter deutlich machen, warum man für diese Wohnung der richtige Kandidat ist. Grundsätzlich sollte man bei der Besichtigung der Wohnung natürlich positiv auffallen. Um sich von den anderen Bewerbern abzuheben, empfiehlt sich eine Bewerbung um die Wohnung. Wenn nach ein bis zwei Wochen noch immer keine Rückmeldung vom Vermieter gekommen ist, dann sollte man ruhig telefonisch nachfragen.
Der Zoll
Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, muss sein Übersiedlungsgut beim Zoll deklarieren. Dabei gibt es nur eine Voraussetzung. Alle persönlichen Gegenstände müssen mindestens sechs Monate lang im persönlichen Gebrauch gewesen sein und nach der Einfuhr weiterhin benutzt werden. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeuge. Seit 2007 müssen Zuziehende aus den EFTA- und EU-Staaten keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung mehr vorlegen. Nachgewiesen werden kann der Wohnsitzwechsel anhand eines Arbeitsvertrags, eines Mietvertrags oder über eine Abmeldebestätigung im Heimatland.
Zudem sollte man die Zollämter immer während ihrer Öffnungszeiten passieren. Schliesslich muss man bei der Einfuhr ein Verzeichnis aller mitgebrachten Waren vorlegen. Daher ist es wichtig, dass schon beim Packen alle Gegenstände nach Art und Anzahl dokumentiert werden. Sind darunter auch problematische Güter wie exotische Pflanzen, dann gibt es besondere Vorschriften. Merkblätter zu dem Thema sind beim Zoll erhältlich. Handelt es sich um die Einfuhr von Haustieren, dann erhält man passende Informationen dazu beim Veterinäramt.
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