Umzugspläne? Neueste Informationen zu den wichtigsten Versicherungen

Als sei ein Umzug nicht schon anstrengend und aufwendig genug, muss manch ein Umzügler oftmals auch noch damit rechnen, dass das eine oder andere Teil beschädigt wird. Oft handelt es sich dabei um Porzellan, Glas oder auch um technische Geräte mit einem nicht unerheblichen Wert. Was aber ist zu tun, wenn bei einem Umzug ein Schadensfall auftritt? Und wer kommt am Ende dafür auf? Fragen über Fragen – und hier gibt’s die Antworten!

Eines vorweg: Zwar ist es meist erheblich teurer, ein professionelles Umzugsunternehmen mit den anfallenden Arbeiten zu betrauen. Allerdings müssen Sie sich in diesem Fall so gut wie keine Gedanken über den Versicherungsschutz machen. Denn die Versicherung der jeweiligen Spedition kommt für sämtliche Schäden auf, die sich in einer Höhe von rund 500 Franken pro Kubikmeter bewegen. Allerdings sind witterungsbedingte Einflüsse nicht versichert, wie zum Beispiel Schäden, die durch Stürme oder gar durch ein Erdbeben verursacht werden. Wenngleich das entsprechende Risiko in hiesigen Gefilden vergleichsweise gering ist, entscheiden sich viele Umzügler doch dazu, auch dieses Gefahrenpotenzial in adäquatem Mass absichern zu wollen. Dies regeln Sie ganz einfach durch eine zusätzliche Klausel in der Hausratversicherung.

Teures adäquat schützen

Sie sind im Besitz besonders hochwertiger Güter? Um einen bestmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten und auch wertvolle Gegenstände ausreichend abzusichern, bietet es sich an, dass Sie mit Ihrer Spedition als Ergänzung zur bestehenden Basisversicherung eine zusätzliche Versicherung vereinbaren. Achten Sie am Tag Ihres Umzugs aber unbedingt darauf, die professionellen Helfer nicht bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Denn gesetzt den Fall, es würde sich im Zuge dessen ein Schadensfall ereignen, so haftet die Versicherung der Spedition nicht.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Wer auf Nummer sicher gehen und möglichst den gesamten Besitz versicherungstechnisch absichern will, aber nicht bereit ist, viel Geld für ein Umzugsunternehmen auszugeben, der geht wie folgt vor: Angesichts der Tatsache, dass eine private Haftpflichtversicherung gewiss vorhanden ist, so kann bei dieser auf Wunsch eine zusätzliche Haftung für Mietsachen abgeschlossen werden. Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung unerlässlich. Wissenswert ist hierbei allerdings, dass keine Schäden mitversichert sind, die von privaten Helfern verursacht wurden, zum Beispiel von Ihren Freunden oder Bekannten. In diesem Zusammenhang ist von sogenannten Freundschaftsdiensten die Rede, die durch keine Versicherung abgedeckt sind. Machen Sie daher bei Bedarf Gebrauch von einer passenden Zusatzversicherung.

Haben Sie ausserdem an eine Rechtsschutzversicherung gedacht? Denn rechtliche Streitigkeiten sind bei Umzügen, wenn es tatsächlich mal zu einem Schaden kommt, leider nicht ausgeschlossen.

 

Oberstes Bild: © Vaclav Volrab – Shutterstock.com

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Mehr zu Sandra Katemann

Sandra Katemann ist ausgebildete Bürofachwirtin im Personal- und Rechnungswesen, Werbetexterin und Coach und seit 2006 freiberuflich tätig. Sie verfügt über umfassendes Know-how in Sachen Marketing, Personalwesen, Redaktion, Konzeption, Presse- und Textarbeit.

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