Verträge kündigen – ein Umzug ist oft die Gelegenheit
VON Sandra Katemann Umzugsplanung
Beim Thema Internet scheiden sich nach aktueller Rechtslage in der Schweiz noch die Geister. Wenn Sie mit den Leistungen Ihres bisherigen Anbieters nicht in vollem Umfang zufrieden und an diesen noch vertraglich gebunden sind, so ist ein Umzug keineswegs ein Grund zur Kündigung. Zwar ist der Anbieter auch an Ihrem neuen Wohnort dazu verpflichtet, dieselben Leistungen zu bestehenden Konditionen zu gewähren. Ein umzugsbedingtes Sonderkündigungsrecht besteht jedoch nicht.
Sie wollen aus Kostengründen den Stromanbieter wechseln? Dann kann ein Wohnungswechsel durchaus eine gute Gelegenheit sein. Achten Sie diesbezüglich auf die vertraglich zu Grunde liegende Umzugsklausel. Überhaupt zeigt sich ein Grossteil der Energieversorger recht kulant, wenn ihre Kunden umzugsbedingt den Vertrag kündigen wollen. Gesetzt den Fall, dass sich Ihr Anbieter nicht so kundenorientiert zeigt, können Sie nach geltender Rechtslage aber bei einer Preiserhöhung von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Mit Blick auf die Lieferung von Gas verhält es sich wiederum anders. Natürlich haben Sie die Option, nach Ihrem Umzug auf die Leistungen des Grundversorgers zu setzen. Dabei sollten Sie den bestehenden Vertrag fristgerecht binnen zwei Wochen kündigen. Prinzipiell sind auch Gasanbieter bei einem umzugsbedingten Wechselwunsch ihrer Kunden durchaus kulant. Wenn nicht, so müssen Sie weiterhin so lange die Gasrechnung Ihres bisherigen Versorgers bezahlen, bis der Vertrag ausläuft. Im Notfall sind Sie sogar dann zur Zahlung verpflichtet, wenn Ihr neuer Wohnort ausserhalb des Lieferbereichs liegt.
Gesund und fit zu sein kostet nicht selten bares Geld. Als Mitglied eines Fitness-Studios greifen Sie mitunter tief in die Tasche, um die monatlichen Beiträge zu berappen. Die mitunter 12- bis 24-monatigen Vertragsbindefristen können die Freude am Sport unter Umständen ganz schön vergällen. Ist aber ein Wohnungswechsel geplant, haben Sie mit ein wenig Glück sehr wohl die Gelegenheit, die diesbezüglichen finanziellen Verpflichtungen zu beenden. Dies ist bei den meisten Anbietern jedoch nur möglich, wenn die Adresse des Mitglieds mindestens 50 Kilometer vom jetzigen Wohnort entfernt ist. Werfen Sie deshalb einen prüfenden Blick in Ihre Vertragsunterlagen.
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