Was tun bei Mängeln am neuen Wohnobjekt?

Nur selten geht ein Umzug wirklich reibungslos über die Bühne. So kann durchaus die eine oder andere Kleinigkeit zu Bruch gehen. Was aber tun, wenn Sie nach der Unterzeichnung des Mietvertrages Mängel am Gebäude feststellen? Dabei ist hier weniger von kleinen Beschädigungen im Putz die Rede, als vielmehr von massiven Beeinträchtigungen, die über kurz oder lang zusätzlichen Schaden anrichten können. Bei vorher nicht festgestellten Rissen oder nassen Stellen in Wänden oder Decken ist höchste Alarmbereitschaft angesagt. Denn mit der Zeit könnten Feuchtigkeitsschäden oder gar Schimmelbildung die Folge sein. Und das wird meist richtig teuer.

Viele gute Gründe, um die Mängel umgehend anzuzeigen. So gehen Sie dabei vor:

  • Fotografieren Sie die Mängel und machen Sie möglichst detaillierte Aufnahmen. Wichtig ist, dass selbst Kleinigkeiten auf den Bildern gut zu erkennen sind. Fertigen Sie notfalls eine schriftliche Erklärung der Schäden sowie möglicher bereits aufgetretener Folgeschäden an. Auch diese sind selbstverständlich fotografisch festzuhalten.
  • Die so zusammengestellten Informationen sollten Sie schriftlich an den Vermieter schicken. Zu Ihrer Sicherheit sowie aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit verwenden Sie dafür am besten die Einschreibe-Option.
  • So ärgerlich besagter Schaden auch ist, so wichtig ist es doch, dem Vermieter eine adäquate Frist einzuräumen, um den Mangel zu beheben. Zwar gibt der Gesetzgeber diesbezüglich einen Richtwert von zwei Wochen vor. Allerdings ist dies abhängig von einem möglichen Risikograd, welcher vom Schaden ausgeht. Bei tiefen Rissen in der Fassade beispielsweise kann Feuchtigkeit sehr leicht eindringen und rasch erhebliche Folgeschäden verursachen.


Feuchtigkeit. (Bild: Claudio Divizia / Shutterstock.com)
Feuchtigkeit. (Bild: Claudio Divizia / Shutterstock.com)


  • Gesetzt den Fall, dass die von Ihnen eingeräumte Nachfrist ungenutzt verstreicht, sollten Sie eine weitere Nachfrist gewähren. Zugleich haben Sie aber die Möglichkeit, dem Vermieter mitzuteilen, ein professionelles Unternehmen mit der Beseitigung der Schäden zu beauftragen. Die anfallenden Kosten sind selbstverständlich vom Vermieter zu übernehmen. Auch diesen Hinweis sollten Sie unbedingt schriftlich übermitteln; ebenfalls per Einschreiben.
  • In der Tat kommt es vor, dass selbst diese Kulanzfrist verstreicht. Sodann sind Sie tatsächlich auf der sicheren Seite und können eine Firma mit der Schadensbehebung beauftragen.

Rechtliche Schritte sind mit zusätzlichen Kosten verbunden

Sicherlich kann sich eine solche Situation gerade nach einem erst kurz zuvor erfolgten Umzug negativ auf das zwischenmenschliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter auswirken. Geben Sie trotz dieser Diskrepanzen jedoch nicht voreilig auf, sondern suchen Sie stattdessen lieber das persönliche Gespräch. Getreu dem alten Leitspruch „Dem Sprechenden kann geholfen werden“, kann sich im Rahmen einer freundlichen oder zumindest sachlichen Kommunikation durchaus das Problem aus der Welt schaffen lassen. Fruchtet aber selbst dies nichts und weigert sich der Vermieter gar, die entstandenen Kosten zu übernehmen, so können Sie unter Umständen einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Bedenken Sie jedoch, dass ein solcher Schritt immer auch mit immensen finanziellen und auch nervlichen Belastungen einhergehen kann. Deshalb sollten rechtliche Massnahmen immer gut überlegt sein.

Kompromisse eingehen

Eine Alternative wäre in diesem Zusammenhang die Befragung einer Schlichtungskommission. Diese Vorgehensweise ist oft genauso effektiv und hat meist weniger schwerwiegende Folgen, wie dies bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Fall sein kann. Nicht zuletzt sind auch die damit einhergehenden Kosten leichter kontrollierbar. Genauere Auskünfte über individuelle Chancen und Möglichkeiten hält entweder die Architektenkammer oder aber das lokale Bürgerbüro als erste offizielle Anlaufstelle für Sie bereit.

Inhaber einer Rechtsschutzversicherung haben meist grössere finanzielle Spielräume, wobei dies abhängig ist von den zu Grunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen. Mieter, die nicht über einen solchen Schutz verfügen, sind gut beraten, sich im Vorfeld zu überlegen, inwiefern rechtliche Schritte tatsächlich Sinn machen.

 

Oberstes Bild: © Syomao – Shutterstock.com

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Mehr zu Sandra Katemann

Sandra Katemann ist ausgebildete Bürofachwirtin im Personal- und Rechnungswesen, Werbetexterin und Coach und seit 2006 freiberuflich tätig. Sie verfügt über umfassendes Know-how in Sachen Marketing, Personalwesen, Redaktion, Konzeption, Presse- und Textarbeit.

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