Die Wohnungsübergabe – worauf achten?

Wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist und die alte Wohnung bereits geräumt, dann möchte man einfach nur noch in das neue Domizil ziehen. Doch vorher steht noch ein sehr unschöner Termin an – die Wohnungsübergabe mit dem alten Vermieter. Oft geraten Vermieter und Mieter bei diesem Termin aneinander, auch wenn es meist nur um Kleinigkeiten geht. Damit dieser Termin reibungslos ablaufen kann, wurden im folgenden Ratgeber die wichtigsten Informationen und Tipps zum Thema Wohnungsübergabe zusammengefasst.

Der richtige Zeitpunkt

Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Termin zur Übergabe auf einen Zeitpunkt gelegt wird, an dem es noch hell ist.

Das Übergabeprotokoll

Beim Vereinbaren des Termins sollten Mieter sich nicht scheuen, den Vermieter darüber zu informieren, dass sie darauf bestehen, dass ein Übergabeprotokoll angefertigt wird. Dazu gehört natürlich auch, das Protokoll so zu führen, dass alle Schäden auch wirklich aufgeführt werden. Vermieter und Mieter müssen am Ende der Wohnungsübergabe das Protokoll unterschreiben. So sind beide abgesichert und es können keine bösen Überraschungen auftreten.

Die Räumung der Wohnung

Jedem sollte klar sein, dass alle persönlichen Gegenstände, die man in die Wohnung gebracht hat, spätestens bis zur Wohnungsübergabe verschwunden sein müssen. Wenn sich in der Wohnung noch Gegenstände vom Mieter befinden, kann der Vermieter eine Räumung auf Kosten des Mieters veranlassen und Schadensersatz verlangen.

Besenreine Wohnung

Die Wohnung muss in einem besenreinen Zustand übergeben werden. Dazu gehört auch, dass grober Dreck zum Beispiel aus Bädern und Küche sowie aus den Teppichböden entfernt wird. Darüber hinaus kann der Vermieter aber keine besonderen Reinigungsarbeiten erwarten. Die Fenster müssen zum Beispiel nicht streifenfrei sein.

Schäden in der Wohnung

Wer über einen längeren Zeitraum in einer Wohnung gelebt hat, wird normalerweise Abnutzungserscheinungen an dieser bewirkt haben. Der Vermieter darf den Mieter zwar für bestimmte Schäden belangen, doch normale Abnutzungserscheinungen gehören nicht dazu. Schliesslich hat man monatlich seine Miete bezahlt, und diese deckt einen Teil dieser Schäden bereits ab.

Das gilt aber nicht für Schäden, die man als Mieter selber verursacht hat und die nicht zu den Abnutzungserscheinungen zählen. So zum Beispiel Brandlöcher durch Zigaretten oder von Katzen zerkratzte Tapeten. Hier hat der Vermieter das Recht, auf Kosten des Mieters die Schäden zu beseitigen.



Bauliche Veränderungen

Manchmal wird auch baulich etwas in der Wohnung verändert. Zum Beispiel in Form von Trennwänden, Balkonbrüstungen oder Einbauschränken. Wer das nicht vorher mit dem Vermieter besprochen hat, muss all diese Veränderungen vor seinem Auszug wieder zurücksetzen. Trotzdem sollte man sich mit dem Vermieter kurzschliessen. Vielleicht gibt er noch im Nachhinein sein Einverständnis und die Veränderungen müssen nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Die Einbauküche

Wer eine Einbauküche in der Wohnung installieren lassen hat, die er gerne dort belassen würde, sollte zunächst einen Termin mit dem Vermieter und den Nachmietern vereinbaren. Vielleicht haben die neuen Mieter ja Interesse an der Küche und es kann ein Preis vereinbart werden, zu dem die Küche übernommen wird.

Die Schlüssel

Natürlich müssen dem Vermieter alle Schlüssel bei der Wohnungsübergabe zurückgegeben werden, die der Mieter beim Einzug erhalten hat.

Die Renovierung

In den meisten gängigen Mietverträgen gibt es eine Klausel, die besagt, dass Mieter vor dem Auszug ihre Wohnung renovieren müssten. Jeder Mieter sollte vor dem Auszug unbedingt prüfen, ob alle Regelungen im Mietvertrag auch zulässig sind. In den letzten Jahren ist es in diesem Bereich nämlich öfters zu Gerichtsverhandlungen gekommen. Hilfreich kann es auch sein, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen, um mit ihm zu besprechen, welche Klauseln rechtskräftig sind. Wenn im Mietvertrag nicht festgehalten wurde, dass Renovierungsarbeiten vorzunehmen sind, dann muss beim Auszug auch nichts gemacht werden.

Die Wände

In der Regel wird es so gehandhabt, dass der Mieter beim Auszug seine Wände wieder in neutralen Farben überstreichen muss, falls er sie bunt überstrichen hat. Schliesslich würde eine erneute Vermietung sonst erschwert. Somit hat der Vermieter auch das Recht, Schadensersatz zu verlangen, falls der Mieter sich nicht daran hält. Das gilt auch, wenn laut Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen gemacht werden müssen.

Die Kaution

Wer beim Einzug eine Kaution an den Mieter gezahlt hat, hat beim Auszug natürlich das Recht, sie zurückzubekommen, inklusive der Zinsen. Allerdings hat der Vermieter die Möglichkeit, einen Teil der Kaution zu behalten, um sie für die Nebenkostenabrechnung oder für anfallende Reparaturarbeiten zu nutzen – aber nur für maximal sechs Monate.


Mieter sollten unbedingt darauf achten, die korrekten Zählerstände von Gas, Wasser und Strom im Übergabeprotokoll festzuhalten. (Bild: You can more / Shutterstock.com)
Mieter sollten unbedingt darauf achten, die korrekten Zählerstände von Gas, Wasser und Strom im Übergabeprotokoll festzuhalten. (Bild: You can more / Shutterstock.com)


Zähler

Mieter sollten unbedingt darauf achten, die korrekten Zählerstände von Gas, Wasser und Strom im Übergabeprotokoll festzuhalten. Denn aus diesen Zahlen wird später die Endabrechnung erstellt.

Natürlich kommt es in der neuen Wohnung auch zu einer Wohnungsübergabe. Auch hier sollte wieder darauf geachtet werden, dass der Termin im Hellen stattfindet und dass ein Übergabeprotokoll geführt wird.

Bei der Übergabe sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Wirken die Fenster abgenutzt oder sind sie frisch gestrichen?
  • Ist die Wohnung sauber, sprich besenrein?
  • Schliessen alle Türen und Fenster vollständig?
  • Bestehen Schäden an den Wänden oder Fussböden?
  • Haben Badewanne, Dusche, Toilette und Waschbecken Schäden in der Keramik? Wenn ja: wo?
  • Funktionieren alle elektrischen Geräte der Wohnung und die Wasserhähne?
  • Funktionieren alle Heizungen?
  • Ist der Kellerraum auch leer?
  • Zum Schluss sollten die Zählerstände festgehalten werden!

 

Oberstes Bild: © luxorphoto – Shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu Agentur belmedia

Die Agentur belmedia GmbH beliefert die Leserschaft täglich mit interessanten News, spannenden Themen und tollen Tipps aus den unterschiedlichsten Bereichen. Nahezu jedes Themengebiet deckt die Agentur belmedia mit ihren Online-Portalen ab. Wofür wir das machen? Damit Sie stets gut informiert sind – ob im beruflichen oder privaten Alltag!

website-24x24google-plus-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-14').gslider({groupid:14,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});