Gesetzt

Endlich Rechtssicherheit bei der Zweitwohnungsthematik

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) begrüsst den Entscheid des Bundesrates, das Zweitwohnungsgesetz und die Zweitwohnungsverordnung auf den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. Damit kann die dringend erforderliche Rechtssicherheit gewährleistet werden. Seit der Volksabstimmung zur Zweitwohnungsinitiative sind mehr als drei Jahre vergangen. Während dieser Zeit galt eine Übergangsverordnung, die nur ein paar Punkte regeln konnte. Diese Übergangszeit stellte für die Tourismuswirtschaft und das Baugewerbe eine harte Belastungsprobe dar. In den betroffenen Gebieten musste teilweise ein markanter Rückgang in der Nachfrage auch nach bestehenden Zweitwohnungen festgestellt werden.

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