Oldtimer Versicherung: Der optimale Versicherungsschutz für Ihren Oldtimer
VON Agentur belmedia Publireportagen
Personenkraftfahrzeuge gelten im Versicherungswesen ab einem Alter von mindestens 20 Jahren und Motorräder sowie Lastkraftwagen ab 30 Jahren als Oldtimer. Da ein Oldtimer in gutem Zustand jedes Jahr an Wert gewinnt, der bis ins Unermessliche steigen kann, ist eine besondere Versicherung notwendig, die neben der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für die Teilnahme im Strassenverkehr Ihren alten Schatz auch ausreichend gegen die verschiedensten Gefahren schützt, wie zum Beispiel Vandalismus, Bruch- oder Transportschäden.
Weiterlesen