Tipps für das Zügeln mit Katzen und Hunden

Ende März ist bei vielen Zügeln angesagt. Das bedeutet nicht nur eine stressige Zeit für Menschen, sondern auch für die geliebten Vierbeiner. VIER PFOTEN gibt Tipps, wie der Umzug ohne Katzen- oder Hundegejammer über die Bühne geht.

Bei einem Umzug muss vieles bedacht werden. Was oft vergessen wird, ist, dass das Zügeln nicht nur für Menschen, sondern auch für deren Haustiere sehr stressig ist. Die Geräuschkulisse sowie das Chaos bei einem Umzug sind für ängstliche Tiere grosse Stressfaktoren. Umstürzende Möbelstücke und Kisten oder herumliegende Scherben können ausserdem schnell zur Verletzungsgefahr werden.

Tiere nehmen eine Umzugssituation bzw. die Aufgeregtheit ihrer Halter generell sehr sensibel wahr. Ein Umzug sollte darum gut geplant sein, damit er so stressfrei wie möglich erfolgt.

Übergangsquartier vermindert Stress

Wenn möglich sollten Hunde und Katzen am Tag des eigentlichen Umzugs nicht dabei sein, sondern über diesen Zeitraum beispielsweise bei Freunden, Familienangehörigen oder in einer Tierpension untergebracht werden. VIER PFOTEN rät zur Vorsicht, wenn das Tier während des Umzugs in ein Zimmer separiert wird: „Da oftmals Personen durch die Räumlichkeiten gehen müssen, kann die Katze oder der Hund durch offene Türen schlüpfen und schlimmstenfalls in Panik weglaufen“, so Julie Stillhart, Länderchefin VIER PFOTEN Schweiz. Das gilt es zu vermeiden.

Bei kleineren Tieren wie Vögeln oder Nagetieren reicht es schon, sie in ihrem Käfig zu lassen und diesen an einem ruhigen Ort abzustellen. Es beruhigt die Tiere zusätzlich, wenn der Käfig während des Umzugs mit einer Decke abgedunkelt wird.


Tiere nehmen eine Umzugssituation generell sehr sensibel wahr. (Bild: Javier Brosch – Shutterstock.com)

In neuer Umgebung eingewöhnen

Nach erfolgtem Umzug sollte die neue Wohnung bzw. das neue Haus schon eingerichtet sein, bevor das Haustier in die neue Umgebung entlassen  wird. Katzen und Hunden hilft es, wenn sie vertraute Möbelstücke in der neuen Wohnung vorfinden. Der bekannte Geruch ermöglicht ihnen eine schnellere Eingewöhnung im neuen Heim. Wichtig ist es, den Haustieren genügend Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Auch hier gilt generell: Je gelassener der Zweibeiner, desto entspannter auch der Vierbeiner.



Hausarrest, falls Katze in altes Revier zurückkehrt

Bei Freigängerkatzen empfiehlt VIER PFOTEN, die Katze möglichst lange, mindestens aber zwei Wochen, drinnen zu behalten. „Es besteht bei Katzen immer die Möglichkeit, dass diese in ihr altes Revier zurückkehren. Wenn dieser Fall eintritt empfehlen wir, die Katze bis zu zwei Monate unter ‚Hausarrest‘ zu stellen“, so Stillhart.

Sollte die Katze trotz der ergriffenen  Verwahrungsmassnahmen wieder ihr altes Revier aufsuchen, ist ein Gespräch mit ehemaligen Nachbarn, dem Nachmieter oder dem Vermieter zu empfehlen. So kann gewährleistet werden, dass der Tierbesitzer informiert wird, sollte die Katze gesichtet werden.

Bei Freigängerkatzen darüber hinaus sehr wichtig ist, dass sie kastriert, gechipt und registriert sind, bevor sie rausgelassen werden. Nur so kann der Halter gewährleisten, dass die eigene Katze nicht zur Vergrösserung der Streunerkatzenpopulation in der Schweiz beiträgt.

 

Artikel von: VIER PFOTEN Schweiz
Artikelbild: © kurhan – Shutterstock.com

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