Umzugstipps für junge Leute

Wenn junge Leute in ihre erste gemeinsame Wohnung ziehen, bedeutet das einen grossen Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Selbstständigkeit. Viele arbeiten oder studieren nach einem Umzug in einer fremden Stadt. Die eigenen vier Wände zu haben, ist für viele eine tolle Erfahrung. Trotzdem muss beim ersten Umzug auch besonders viel beachtet werden. Denn dieser Umzug ist nicht der einfachste.

Die erste eigene Wohnung – welche Kosten fallen an?

Die erste eigene Wohnung und der Umzug sind in der Regel teuer. Der erste Schritt sollte darin bestehen, sich einen Überblick über die monatlichen Einkünfte zu verschaffen. Wie sieht es im Bereich der Jobsicherheit aus? Habe ich Erspartes? Unterstützen die Eltern den Umzug finanziell? Im nächsten Schritt sollten die monatlichen Kosten sorgfältig aufgelistet werden. Das ist besonders wichtig, um zu wissen, welche Wohnung man sich nach dem Umzug leisten kann und welche nicht.
[speakstaff_player]Als Faustregel gilt hier: Die Miete sollte inklusive der Nebenkosten ein Drittel des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Diese Faustregel sollte man beim Umzug unbedingt konsequent beachten. Schliesslich können die Preise für die Lebenshaltungskosten zu jeder Zeit ansteigen, genauso wie der Mietpreis der Wohnung. Zusätzlich fallen nach einem Umzug noch weitere Kosten an.

Für junge Leute sind beim ersten Umzug folgende Fragestellungen wichtig: Werde ich öffentliche Verkehrsmittel oder ein eigenes Auto nutzen? Wie hoch sind die Durchschnittskosten für das Auto oder für ein Ticket? Welche zusätzlichen Kosten für Vereine und Hobbys kommen auf mich zu?

Natürlich ist auch der Umzug selbst ein grosser Kostenpunkt. Dazu gehört auch die Beschaffung neuer Möbel und weiterer wichtiger Haushaltsutensilien. Schliesslich besteht bei der ersten Wohnung noch kein Hausstand aus einer vorherigen, so dass alles neu angeschafft werden muss. Die Kosten für alle kleinen und grossen Sachen sollten dabei nicht unterschätzt werden.

Die erste eigene Wohnung – der nächste Schritt

Grundsätzlich sollte man sich so früh wie möglich auf die Suche nach einer Wohnung machen. Besonders jungen Leuten fällt es oft schwer, eine passende Wohnung zu finden, da viele Vermieter sich Sorgen machen, ob die Miete auch immer pünktlich bezahlt werden kann. Viele sind auch der Meinung, dass junge Leute nicht in die Wohngemeinschaft passten. Eine Bürgschaft der Eltern kann hier zum Beispiel die Sorgen des Vermieters beseitigen.

Die Planung des Umzugs

Wenn die erste eigene Wohnung erfolgreich gefunden wurde, besteht der nächste Schritt darin, den Umzug zu planen. Natürlich bleibt die Gestaltung der Wohnung jedem selbst überlassen. Doch wenn es sich um das Entfernen oder Einziehen einer Wand handelt oder um andere bauliche Veränderungen, dann geht das nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

Wie bereits erwähnt, hat man beim Erstbezug in der Regel nichts ausser den alten Kindermöbeln. Um nicht alles neu kaufen zu müssen, kann es auch hilfreich sein, Freunde, Bekannte oder Verwandte nach dem einen oder anderen Möbelstück zu fragen, welches sie vielleicht nicht mehr benötigen. Es gibt auch oft Vormieter, die froh darüber sind, ihre alte Waschmaschine oder Küche beim Umzug loszuwerden. Meist sind die Geräte noch in einem guten Zustand und noch dazu recht günstig.

Grundsätzlich reichen für die erste eigene Wohnung in jedem Fall gebrauchte Einrichtungsgegenstände. Wer lieber direkt neue Möbel kaufen möchte, sollte unbedingt im Vorfeld Preise sorgfältig vergleichen. Ratsam ist es zudem, die Einrichtung nach und nach zu kaufen und Möbelstücke zu erneuern. Schliesslich sollte man sich zunächst daran gewöhnen, mit dem eigenen Geld richtig zu wirtschaften. So kann es nicht passieren, aufgrund von Geldmangel wieder umziehen zu müssen.


Nach dem Umzug – die Hausordnung. (Bild: Carla Nichiata / Shutterstock.com)


Nach dem Umzug – die Hausordnung

Beim Umzug in die erste eigene Wohnung sollte man sich im Klaren darüber sein, dass man mit anderen Mietern zusammen in einem Haus wohnt, daher hat man sich auch an gewisse Regeln zu halten. So gibt es zum Beispiel die Mittagsruhe und die Nachtruhe. Die Mittagsruhe liegt meist zwischen 13 und 15 Uhr, die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Wenn es allerdings eine Klausel gibt, die das Duschen während der Nachtruhe verbietet, dann ist diese nicht rechtswirksam. Das sollte somit nicht vom Umzug abhalten.

Zur ersten Wohnung gehört in der Regel auch eine Einweihungsparty. Doch wer eine Party in den eigenen vier Wänden feiern möchte, sollte seine Nachbarn unbedingt vorher informieren. Und auch dann sollte man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und darauf achten, dass diese während der Nachtruhe nicht gestört werden.

Wer gerne musiziert, sollte wissen, dass zweistündiges Üben am Tag erlaubt ist, solange sich die Lautstärke im Rahmen hält. Im Bereich der Haustierhaltung ist natürlich die Zustimmung des Vermieters notwendig. Das gilt aber nicht für Kleintiere wie Hamster oder Vögel.

Alles in allem gibt es bei einem Umzug in die erste eigene Wohnung viele Dinge, die beachtet werden sollten. Damit erst gar kein Chaos aufkommt, kann es hilfreich sein, sich eine ausführliche Checkliste anzufertigen, um diese dann nach und nach abzuarbeiten. So verliert man nicht so schnell den Überblick.

 

 

Oberstes Bild: © Warren Goldswain – Shutterstock.com

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