Was Sie bei einem Umzug in die Schweiz berücksichtigen sollten
Die Schweiz ist nicht nur bekannt für Ihre Luxusuhren, Schweizer Messer oder das Bankgeheimnis. Neben der herrlichen Landschaft bietet die Schweiz gerade für ausländische Arbeitnehmer aus der Europäischen Union ideale Arbeitsbedingungen.
Ein Umzug in die Schweiz muss aber gut geplant sein, deshalb sollten Sie sich als zukünftiger Arbeitnehmer in der Schweiz neben der neuen Arbeitsstelle und dem neuen Wohnsitz auch unbedingt mit den gesetzlichen Bestimmungen über die Besteuerung des Einkommens und die Sozialabgaben vorab vertraut machen.
Wie sind die Schweizer Arbeitsbedingungen?
In der Schweiz muss gesetzlich mehr gearbeitet werden als zum Beispiel in Deutschland. 42 Stunden wöchentliche Arbeitszeiten sind genau so normal wie ein vierwöchiger Jahresurlaub. Allerdings kann man mit dem Arbeitgeber individuell zum Beispiel ein 13. Gehalt oder einen längeren Urlaubsanspruch aushandeln. Das Lohnniveau ist in der Schweiz an den aktuellen Lebensstandard angepasst – tatsächlich sind Mieten und Unterhaltskosten in der Schweiz für viele Ausländer im Vergleich zu ihrem Wohnsitzstaat oft sehr hoch.
Quellensteuer & Co
Das Schweizer Einkommen für ausländischen Arbeitnehmer wird mit der sogenannten Quellensteuer versteuert, die wie die deutsche Lohnsteuer direkt bei der monatlichen Lohnberechnung berücksichtigt und auch abgezogen wird. Liegt den Behörden trotz steuerlichen Wohnsitzes in der Schweiz noch keine aktuelle Niederlassungsbewilligung laut Ausweis C vor, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, direkt mit den zuständigen Behörden die Quellensteuer zu verrechnen. Eine jährliche Gesamtveranlagung von Einkommen und Gesamtvermögen muss beim ausländischen Arbeitnehmer durchgeführt werden, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen in der Schweiz über 120.000 CHF liegt.
Die Schweizer Krankenversicherung und Altersvorsorge
Nach dem Umzug in die Schweiz muss sich der ausländische Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitz- oder Arbeitsaufnahme einer Schweizer Krankenkasse anmelden und versichern. Nur Grenzgänger aus bestimmten EU-Staaten können wählen, ob sie eine Krankenversicherung im Wohnsitzland oder in der Schweiz in Anspruch nehmen wollen. Der Arbeitgeber versichert Sie automatisch in einer Unfallversicherung, wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer mehr als acht Stunden pro Woche in einem Betrieb tätig sind. Wer in der Schweiz als Arbeitnehmer beschäftigt ist, ist automatisch in der gesetzlichen Schweizer Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) und der sogenannte Invalidenversicherung (IV) mitversichert.
Was Sie bei einem Umzug in die Schweiz noch bedenken müssen
Ein kompletter und abgabenfreier Wohnsitzwechsel in die Schweiz erfordert eine Deklaration der einzuführenden Handelswaren durch die Schweizer Zollbehörden. Den zuständigen Zollämtern müssen Sie für die neue Wohnsitzaufnahme in der Schweiz einen gültigen Miet- und Arbeitsvertrag sowie eine Liste über alle einzuführenden Gegenstände vorweisen.
Die Vorschriften besagen, dass die einzuführenden Gegenstände nicht neu sein dürfen, sondern mindestens sechs Monate in Gebrauch waren und weiterhin beim Aufenthalt in der Schweiz benutzt werden. Wollen Sie neues Mobiliar für Ihren Wohnsitz in der Schweiz anschaffen, dann sollten Sie diese erst nach Umzugsende anschaffen. Beachten Sie bei Ihrem Umzug die Öffnungszeiten für Handelswaren bei der zuständigen Zollbehörde.
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