Wer haftet bei Umzügen?

Umzüge sind schon an sich stressig genug – und sie gehen ins Geld. Häufig müssen zwei Wohnungen renoviert werden und zahlreiche Neuanschaffungen stehen auf dem Plan. Da ist man bei der Entscheidung, wer beim Möbelschleppen und -transportieren hilft, oft versucht, auf Freunde und Familie zurückzugreifen und selbst kräftig mit anzupacken, um Bares zu sparen.

Diese Entscheidung kann zwar kurzfristig sparen helfen. Langfristig betrachtet birgt sie allerdings auch ihre finanzielle Risiken. Denn in jedem Fall stellt sich die Frage der Haftung, falls beim Transport etwas zu Bruch geht. Zumindest gegen den dabei potenziell entstehenden finanziellen Schaden kann eine Versicherung helfen – oder Sie nehmen gleich eine in Haftung stehende, professionelle Umzugsfirma in Anspruch.


Letzteres hat zunächst den Vorteil, dass Sie mit Profis arbeiten. Diese können meist mit einem Blick einschätzen, mit wie viel Hausrat Sie überhaupt umziehen und welche Transportmittel für Ihre Möbel am besten geeignet sind. Umzugsunternehmen bringen ausserdem die richtige Erfahrung und entsprechendes Packmaterial bereits mit. Unter Umständen kann das für Sie eine enorme Zeitersparnis bedeuten, denn Sie müssen sich nicht um die Organisation von Leuten, Fahrzeugen und Kartons kümmern. Wenn Sie den damit verbundenen Aufwand mal mit einem Stundenhonorar beziffern, erscheint der Preis für einen Profiumzug oft gar nicht mehr so hoch.

Hinzu kommt noch, dass gute Umzugsleute Erfahrung im Umgang mit zerbrechlichen und sensiblen Gütern haben. Das schützt sie natürlich nicht komplett vor möglichen Unfällen, minimiert aber deren Wahrscheinlichkeit. Es kommt ausserdem noch ein psychologischer Faktor hinzu: Beschädigt ein Familienmitglied oder ein Freund einen liebgewonnen Gegenstand, kann dies zu Spannungen führen – auch wenn keine Seite dies möchte. Bei einem Profi-Umzugsteam regeln Sie den Schadensfall auf einer unpersönlichen, rein juristischen Ebene. Diese allerdings muss vorher absolut klar sein.

Die Haftung von Umzugsfirmen für die von ihnen verursachten Schäden ist nämlich recht massgeblich von der Vertragsgestaltung abhängig, auf deren Grundlage der Umzug ausgeführt wird. Sie sind deshalb gut beraten, sich mehrere Offerten einzuholen und diese nicht nur im Hinblick auf den angebotenen Preis zu bewerten.

Bereits in der Offerte sollte nämlich angegeben sein, inwiefern das Unternehmen eine eigene Frachtführer-, Betriebs- oder Transport-Haftpflichtversicherung mitbringt. Bei seriösen Anbietern sind die entsprechenden Angaben klar und deutlich formuliert. Ebenfalls sollte die Mindestabdeckung angegeben sein, damit Sie sehen können, ob sie den Wert Ihres Umzugsgutes im Zweifelsfall komplett abdeckt. Denn auch, wenn eine komplette Verunglückung Ihrer Sachen unwahrscheinlich scheint: Unmöglich ist sie nicht.


Wenn Freunde und Familienmitglieder beim Umzug Schäden verursachen, kann dies zu Spannungen führen. (Bild: RainerSturm / pixelio.de)


Allerdings muss ergänzt werden, dass diese Mindestabdeckung selten imstande ist, den Wert kostbaren Umzugsgutes wie Antiquitäten oder Büchersammlungen abzudecken. Das würde die Kosten aller Umzüge unverhältnismässig in die Höhe treiben. In diesem Fall sollten Sie zum Abschluss einer Zusatzversicherung bereit sein.

Ausserdem müssen Sie sich über die Bedingungen der Haftbarkeit im Klaren sein. Grundsätzlich gibt es bei der Zusammenarbeit mit Umzugsfirmen zwei Optionen: Sie packen ein – oder die Profis erledigen auch dies für Sie. Ersteres spart zwar Geld, aber es gilt: Derjenige, der einpackt, haftet auch. Das ist logisch, denn was nicht sorgfältig geschützt ist, geht viel leichter zu Bruch oder wird beschädigt. Der Haftungsfall tritt also nur ein, wenn die Profis auch selbst verpackt und eingeladen haben. Dies muss auf dem Umzugsprotokoll auch zweifelsfrei vermerkt sein, um den Schadensfall hinterher schnell und problemlos abwickeln zu können.

Um einen Schaden ohne Diskussionen ersetzt zu bekommen, muss dieser zudem unmittelbar nach Ankunft und Entpacken des Umzugsgutes gemeldet werden. Ideal ist es dabei natürlich, wenn dies vor Ort im neuen Zuhause durch dasselbe Personal geschieht, das auch für die Verpackung und den Transport zuständig war. Entstandene Schäden sollten sofort fotografiert und protokolliert und dem Umzugsunternehmen so schnell wie möglich gemeldet werden. Gleiches gilt für Schäden am Haus, die durch den Transport entstanden sind und für deren Beseitigung Sie als vorheriger Mieter verantwortlich sind.

Entscheiden Sie sich jedoch für einen selbst organisierten Umzug, dann sorgen Sie zunächst für eine Rundumabsicherung des Fahrzeugs, falls es gemietet ist. Meist bedarf dieses einer Zusatzversicherung bei Mietbeginn. Fragen Sie nach einer solchen und schliessen Sie diese unbedingt mit ab. Reduzieren Sie dabei den Selbstbehalt idealerweise auf Null, auch wenn dies etwas mehr kostet.

Gleichzeitig wird Ihnen oft eine zusätzliche Insassenversicherung angeboten. Diese wiederum brauchen Sie nicht, da hier die Nichtberufsunfallversicherung NBU greift. Stösst einem Ihrer privaten Helfer etwas zu, ist er ebenfalls automatisch versichert, sobald er an mindestens acht Wochenstunden bei einem versicherungspflichtigen Unternehmen angestellt ist. Auch im anderen Fall springt die Krankenkasse des Helfers ein, allerdings ohne Erwerbsausfallentschädigung zu zahlen.

Schliessen Sie bei Privatumzügen auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung ab, um zumindest den Grossteil eventueller Schäden ersetzt zu bekommen. Bedenken Sie auch, dass die Haftpflichtversicherungen bei Kulanz- und Freundschaftsdiensten nicht greifen. Sollte Ihren privaten Helfern also etwas herunterfallen, sind diese für den Schaden versicherungstechnisch nicht haftbar zu machen. Anders ist es, wenn Freunde vertraglich gegen Geld aushelfen. Sollte dies für diese steuerlich kein Problem darstellen, möchten Sie vielleicht besagte Option nutzen.

 

Oberstes Bild: © flashpics – Fotolia.com

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