Aussagefähigkeit des Betreibungsregisterauszugs wird erhöht
Nach bisheriger Praxis werden im Betreibungsregisterauszug nur Betreibungen aus der aktuellen Wohngemeinde aufgeführt. Der Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz begrüsst daher das Vorhaben der Rechtskommission des Nationalrats, die verschiedenen Betreibungsregister miteinander zu vernetzen.
Damit würde der Weg geöffnet, zukünftig gesamtschweizerische Betreibungsregisterauskünfte einzuholen, was die Prüfung der Zahlungsfähigkeit erleichtere.
Aus Sicht des HEV Schweiz ist die Einführung eines solchen Betreibungsregisterauszugs begrüssenswert, da so die Abklärung der Zahlungsfähigkeit künftiger Vertragspartner erleichtert wird. Insbesondere für Vermieter ist die Prüfung des Betreibungsregisterauszugs oftmals die einzige Möglichkeit, die Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten schnell und zuverlässig abzuklären. Der HEV Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass auch die Rechtskommission des Ständerats dieser Entscheidung folgt.
Artikel von: HEV Schweiz
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