Bundesrat begrüsst formelle Erleichterungen im Mietrecht

Der Bundesrat hat auf Einladung der Rechtskommission des Nationalrates zu drei parlamentarischen Vorlagen im Mietrecht Stellung genommen. Dabei geht es um formelle Erleichterungen, um strengere Regeln bei der Untermiete sowie um eine beschleunigte Kündigung bei Eigenbedarf. Der Bundesrat stimmt den formellen Erleichterungen zu, wie er am 19. Oktober beschlossen hat.

Er empfiehlt jedoch auf die Anpassung der Regeln bei der Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarf nicht einzutreten.

Die Rechtkommission des Nationalrates (RK-N) hat den Bundesrat zur Stellungnahme zu drei mietrechtlichen Vorlagen eingeladen, mit denen insgesamt vier parlamentarische Initiativen umgesetzt werden sollen:

  • Die zwei parlamentarischen Initiativen 16.458 Vogler „Keine unnötigen Formulare bei gestaffelten Mietzinserhöhungen“ und 16.459 Feller „Mietvertragsrecht. Auf mechanischem Wege nachgebildete Unterschriften für zulässig erklären“ fordern formelle Erleichterungen im Mietrecht.
  • Die parlamentarische Initiative 15.455 Egloff „Missbräuchliche Untermiete vermeiden“ zielt darauf ab, die Regeln für die Untermiete zu verschärfen.
  • Die parlamentarische Initiative 18.475 (Merlini) Markwalder „Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf des Vermieters oder seiner Familienangehörigen“ will die Voraussetzungen für die Geltendmachung und Umsetzung des Eigenbedarfs lockern.

Der Bundesrat beantragt auf die Vorlage mit den formellen Erleichterungen einzutreten und ihr zuzustimmen. Die von der RK-N vorgeschlagenen Anpassungen hatte der Bundesrat bereits in früheren Vorlagen zur Anpassung des Mietrechts vorgeschlagen. Sie führen zu Vereinfachungen im Mietverhältnis, ohne dass dabei der verfassungsmässige Mieterschutz in Frage gestellt wird.

Schnellere Kündigung bei Eigenbedarf unerwünscht

Bei den zwei weiteren Vorlagen empfiehlt der Bundesrat Nichteintreten. Bei der Untermiete erachtet der Bundesrat weitergehende Regelungen als nicht gerechtfertigt, respektive unverhältnismässig. Die vorgeschlagenen zusätzlichen Anforderungen hätten eine Erhöhung des administrativen Aufwands sowohl für die Vermietenden als auch für die Mietenden zur Folge. Zudem würden die Nutzung von Buchungsplattformen wie Airbnb sowie alternative Formen wie der Generalmietvertrag über eine ganze Liegenschaft und das „Wohnen gegen Hilfe“ erschwert oder gar verhindert.

Das geltende Recht biete bereits Möglichkeiten, um gegen Missbräuche vorzugehen. So müssen Mieterinnen und Mieter bei einer Untermiete schon jetzt die Zustimmung der Vermieterschaft einholen; diese kann unter gesetzlich genannten Voraussetzungen verweigert werden.

Bei der dritten Vorlage sollen Vermietende den Eigenbedarf schneller geltend machen und umsetzen können. Der Bundesrat sieht hier einen Eingriff in das Gleichgewicht zwischen den Interessen der beiden Mietparteien, und empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung. Die geltende Regelung für die Kündigung bei Eigenbedarf sieht bereits vor, dass ein Mietverhältnis bei dringendem Eigenbedarf aufgelöst werden kann. Auch lässt die Statistik der Schlichtungsverfahren diesbezüglich keinen besonderen Handlungsbedarf erkennen, da sich die Parteien in mehr als der Hälfte der Fälle einigen können und es damit nicht zu Gerichtsverfahren kommt.

Die Vorlagen werden voraussichtlich in der Wintersession 2022 vom Nationalrat behandelt.

 

Quelle: Der Bundesrat, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Artikelbild: Symbolbild © Ro_ksy – shutterstock.com

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