Das Übergabeprotokoll schafft Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter
VON Susanne Mairhofer Umzugspraxis
In der Regel wird dieses Protokoll sowohl beim Ein- als auch beim Auszug angefertigt. So lässt sich im Nachhinein einfach feststellen, ob und welche Beschädigungen während des Mietverhältnisses entstanden sind und vor allem, ob der Mieter dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Der Ablauf von Wohnungsübergaben folgt grundsätzlich dem unternehmerischer Meetings, denn man vereinbart einen Termin zwischen Vermieter oder Hausverwalter und Mieter. Im Zuge dieser Besichtigung wird das Übergabeprotokoll angefertigt und von beiden Seiten unterschrieben.
Damit bestätigen sie, dass der aktuelle Zustand der Wohnung – wie auch immer dieser gerade sein mag – von beiden Seiten anerkannt wird. Dabei geht es um die reine Bestandsaufnahme, dass Schäden existieren, wobei die Verschuldensfrage noch nicht gestellt wird. Es ist zu empfehlen, dass eine Wohnungsübergabe bei Tageslicht stattfindet, da genau dann die Beurteilung kleiner Fehler am besten erfolgen kann.
Essenzielle Punkte müssen im Protokoll enthalten sein
Auch wenn Interessenten auf manchen themenrelevanten Seiten Formulare für ein Übergabeprotokoll finden, gibt es dieses nicht standardmässig. Doch im Laufe der Zeit haben sich einige Punkte entwickelt, die unbedingt enthalten sein sollten. Dazu gehören eine getrennte Beurteilung der jeweiligen Räume sowie ein genaues Ablesen der Zählerstände für Strom, Gas oder Fernwärme und Wasser. Auch die Anzahl der übergebenen Schlüssel sollte vermerkt werden. Am Ende werden noch die anwesenden Personen sowie Datum und Uhrzeit notiert, bevor die Unterschriften erfolgen können.
Idealerweise ist ein Übergabeprotokoll kurz und hat nur einen Inhalt, nämlich dass keine Schäden vorhanden sind. Dies ist auch wichtig, falls Umzugshelfer beim Transport etwas kaputt machen. So kann nämlich anhand des vorher angefertigten Übergabeprotokolls eindeutig bewiesen werden, dass die Wohnung zuvor komplett intakt war.
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