Einfachere Wohnungsabnahmen: paritätische Lebensdauertabelle wird überarbeitet

Die Paritätische Lebensdauertabelle wurde 2005 vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) und dem Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) erstmals erarbeitet. Ziel war es, einen gemeinsamen Nenner für die durchschnittliche voraussichtliche Lebensdauer von Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen zu finden.

Die Tabelle wurde nun einer Evaluation unterzogen und erscheint am 1. Januar 2016 in einer überarbeiteten Fassung.

Die bisherige Tabelle findet im Rahmen von Vermietungen häufig Anwendung. So etwa zur Berechnung von Forderungen des Vermieters wegen Mängeln am Mietobjekt, die nach Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen. Ebenso legt die Tabelle die Amortisationsdauer zur Berechnung von Mietzinserhöhungen infolge wertvermehrender Investitionen des Vermieters fest.

Dank der Verwendung der gemeinsamen Tabelle mit einheitlichen Angaben durch Mieter- und Vermieterverbände können Wohnungsabnahmen reibungsloser erfolgen und Konflikte vermieden werden. Die paritätischen Angaben haben sodann auch Akzeptanz bei den Schlichtungsbehörden und Gerichten gefunden. Die Tabelle wird auch vom Schweizerischen Versicherungsverband unterstützt. Damit sollte gewährleistet sein, dass von den Mietparteien vereinbarte Entschädigungen für vom Mieter verursachte Mängel auch von dessen Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung übernommen wird.

Nach 10-jähriger erfolgreicher Anwendung haben der HEV Schweiz und der MVD die Angaben einer eingehenden Prüfung unter Einbezug von Fachleuten aus der Vermietungspraxis und dem Baubereich unterzogen. Dabei wurde neueren Entwicklungen und bisherigen Erfahrungen mit bestehenden Einrichtungen Rechnung getragen. Die Vorstände des Mieterinnen- und Mieterverbandes Deutschschweiz (MVD) und des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) genehmigten die überarbeitete Fassung und haben beschlossen, diese auf den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. Die überarbeitete Tabelle kann bei den Verbänden für 6.50 CHF (Mitglieder) bzw. 8.50 CHF (Nichtmitglieder) bezogen werden.

Mitgetragen wird die gemeinsame Tabelle sodann von folgenden weiteren Verbänden: Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT); Schweizerischer Verband für Wohnungswesen SVW; Verband der Immobilien-Investoren (VII); Schweizerischer Versicherungsverband (SVV); Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen (VZI); Wohnen Schweiz (Verband für Baugenossenschaften).

 

Artikel von: HEV Schweiz
Artikelbild: © Gajus – Shutterstock.com

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