Endlich alleine wohnen - worauf sollte man sich einstellen?
Marta Fischer Allgemein Umzugsplanung Umzugspraxis
Die erste eigene Wohnung stellt immer einen grossen Meilenstein dar, wenn es um das Erwachsenwerden geht. Natürlich ist es schön, wenn sich junge Menschen endlich die Wohnung aussuchen und einrichten können, die sie sich vielleicht schon lange wünschen. Doch bei all der Vorfreude dürfen die neuen Pflichte nicht vergessen werden, welche das eigene Zuhause mit sich bringt.
Damit weder bei der Planung im Voraus nach während des Umzugs wichtige Dinge vergessen werden, sollten sich junge Menschen adäquat vorbereiten. Wer genau weiss, was ihn in der neuen Wohnung erwartet, kann mit einem guten Gefühl alleine wohnen.
Die perfekte Wohnung finden – alles andere als einfach
Natürlich richtet sich die Wahl der Wohnung nicht alleine am persönlichen Budget aus. Wer bereits eigenes Geld verdient, der darf sich ruhig überlegen, was das neue Zuhause alles mitbringen muss, um infrage zu kommen. Wie gross soll die Wohnung ganz konkret sein? Muss sie zwingend im Dachgeschoss, im Erdgeschoss oder in den mittleren Geschossen sein? Wie muss das Bad ausgestattet sein? Genügt eine Dusche oder wird eine Badewanne gewünscht?
Die obigen und viele weitere Fragen können dabei helfen, eigene Prioritäten zu setzen. Gerade in beliebten Städten ist der Wohnungsmarkt stark umkämpft. Daher wird es in der Regel nicht möglich sein, eine Wohnung zu finden, welche jeden einzelnen Anspruch erfüllt. Daher sollten sich junge Menschen darüber im Klaren sein, auf welche Annehmlichkeiten sie im Zweifel verzichten können und auf welche nicht.
Neben der Ausstattung der Wohnung ist vor allem die Lage wichtig. Wer in eine fremde Stadt zieht, der sollte sich vorab das Umfeld genau ansehen. Via Internet findet man sehr schnell heraus, wo sich der Arbeitsplatz, Möglichkeiten zum Einkaufen, Hochschulen und andere Einrichtungen befinden. Je genauer der mögliche Umkreis festgelegt wird, desto eher findet sich schnell eine passende Wohnung.
Wenn der Mietvertrag unterschrieben wird
Hat sich die perfekte Wohnung erst einmal gefunden, muss die Sympathie zwischen dem Vermieter und Mieter stimmen. Das ist wichtig, damit es auch in Zukunft keinen Ärger gibt und eventuelle Missverständnisse schnell aus der Welt geräumt werden können. Danach wird der Mietvertrag unterschreiben.
Junge Mieter sollten darauf achten, dass die Kaution laut Vertrag nicht höher sein darf als drei monatliche Mieten. Die Rede ist hier von Nettomieten, Nebenkosten gehören nicht dazu. Ausserdem muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart werden. Wer auf diese Frist verzichtet, der muss sich im Streitfall das Recht zum Gehen oder zum Bleiben vor Gericht erkämpfen.
Neben der Höher der Kaution und der Kündigungsfrist ist noch ein weiteres Detail im Vertrag sehr wichtig: Mieter müssen laut geltendem Gesetz nur bestimmte Arten von Nebenkosten direkt tragen. Welche das sind, wird ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart. Der Vermieter kann also später keine Nebenkosten verlangen, für welche die Zahlung nicht schriftlich vereinbart wurde. Spezielle Kosten für die Wartung einer Wohnanlage oder die Kosten für eine laufende Instandhaltung müssen nicht vom Mieter mitgetragen werden.
Die Übergabe der ersten eigenen Wohnung
Steht der Mietvertrag und der Tag des Einzugs rückt immer näher, so kommt es zur offiziellen Übergabe der Schlüssel. In der Regel treffen sich Mieter und Vermieter hierzu an einem vereinbarten Termin direkt in der Wohnung. Es ist allerdings auch möglich, dass der Vermieter einen offiziellen Vertreter schickt. Das kann zum Beispiel der Hausmeister, die Hausverwaltung oder schlicht ein Bekannter des Vermieters sein.
Sofern die Wohnung direkt von den Vormietern übernommen wird, kann auch dieser Vormieter die Übergabe ausführen. Hierbei sollten neue Mieter jedoch darauf achten, dass dieser Umstand dem Vermieter bekannt ist. Natürlich muss das Protokoll dennoch vom offiziellen Vermieter und nicht von Vormieter unterschrieben werden, um eventuelle Ansprüche geltend machen zu können.
Ein Übergabeprotokoll sollte in jedem Fall angefertigt werden. Hier wird festgehalten, welche Mängel vorliegen. Es bietet sich an, dass die Mängel nicht nur schriftlich beschrieben, sondern zusätzlich auch fotografiert werden. Diese Dokumentation des Ist-Zustandes dient dem Zweck, dass der neue Mieter später beweisen kann, dass die Mängel nicht durch ihn entstanden sind.
Die Einrichtungsphase beginnt
Wer noch nie alleine gelebt hat, der besitzt in der Regel kaum Möbel und andere wichtige Dinge für die erste eigenen Wohnung. Es bietet sich daher an, nach gebrauchten Dingen zu suchen. Viele Menschen geben nicht mehr Benötigtes über Onlineportale oder lokale Anzeiger kostenlos oder gegen einen geringen Betrag ab.
„Wer an dieser Stelle sparen möchte, der greift vor allem auf Gebrauchtes zurück“, empfiehlt das Online-Magazin hometip. Zusätzlich sparen können junge Menschen, die sich rechtzeitig vor einem Auszug Dinge für die neue Wohnung zum Geburtstag oder anderen Anlässen wünschen. Ein Besteckset von der Tante zu Weihnachten? Dieses und ähnliche Präsente lassen sich wunderbar nutzen, um sich kostenfrei und gut in der neuen Wohnung einzurichten.
Wer nicht viel Geld hat, der sollte sich eine Liste anfertigen mit allen Dingen, die er noch braucht. Anschliessend werden Prioritäten vergeben. Das wichtigste Objekt erhält die Priorität 1 usw. Auf diese Weise kann die Liste nach und nach abgearbeitet werden und die Wohnung wird immer voller.
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