HEV Schweiz – gegen Missbrauch von Untervermietung

Im Mai hatte die Rechtskommission des Nationalrats noch einen Vorstoss unterstützt, der die Vermeidung von Missbrauch bei der Untervermietung zum Ziel hat. Jetzt hat die entsprechende Kommission des Ständerats das Anliegen mit der niedrigstmöglichen Mehrheit von einer Stimme abgelehnt.

Der HEV Schweiz bedauert diese knappe Entscheidung. Der Verband hofft trotzdem, dass die Rechtskommission des Nationalrates an ihrer Unterstützung festhält und für die Untervermietung klare Regeln schafft, die praxistauglich sind. Damit könnten heutige Auswüchse künftig wirksam bekämpft werden.

Untervermietung oft ein lohnendes Modell

Der Vorstoss geht ein in der Praxis vermehrt auftauchendes Problem an. Das geltende Mietrecht schottet die Bestandsmieten vom Markt ab. In langjährigen Mietverhältnissen liegen daher die Mieten oft weit unter dem ortsüblichen Niveau vergleichbarer Wohnungen. Es ist für den Mieter daher lohnend (statt den Mietvertrag zu künden), die günstige Altbauwohnung zu einem höheren Mietpreis an einen oder mehrere Untermieter weiterzuvermieten.

Der Mieter kommt so ohne eigene Leistung zu einem monatlichen Zusatzeinkommen. In der Praxis zeigen sich diverse „Spielarten“ solcher gewinnbringenden Untervermietung: konstante Untervermietung über mehrere Jahre ohne Rückkehrabsicht des Mieters, Untervermietung einzelner Zimmer zu überhöhten Preisen an mehrere Personen, Untervermietung tage-/wochenweise zu Ferienzwecken etc.

Der Vermieter wird über solche Untervermietungen meist nicht informiert oder die Untermietbedingungen werden ihm vorenthalten. Vielfach erfährt er erst aufgrund von Reaktionen durch Nachbarn von den (steten) Personenwechseln oder er sieht sein Mietobjekt auf einschlägigen Internetplattformen zur Miete ausgeschrieben.

Auch bei Missbrauch kaum Konsequenzen

Mieter müssten zwar gemäss Gesetz die Zustimmung des Vermieters für die Untervermietung einholen. Geschieht dies nicht, so sind allerdings kaum Konsequenzen zu befürchten. Denn vom Vermieter wird in der Praxis verlangt, dass er die Missbräuchlichkeit der Untermiete nachweisen muss. Wie soll der Vermieter zum Beispiel beweisen, dass der Mieter keine Absicht hat, jemals wieder in die Mietwohnung einzuziehen?

Es ist daher zweckmässig und notwendig, dass das Gesetz klare, praxistaugliche Regeln zur Verhinderung von missbräuchlichen Untervermietungen enthält, stellt der HEV abschliessend in seiner Reaktion fest.

 

Artikel von: HEV Schweiz
Artikelbild: © pelfophoto – Shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu belmedia Redaktion

belmedia hat als Verlag ein ganzes Portfolio digitaler Publikums- und Fachmagazine aus unterschiedlichsten Themenbereichen aufgebaut und entwickelt es kontinuierlich weiter. Getreu unserem Motto „am Puls der Zeit“ werden unsere Leserinnen und Leser mit den aktuellsten Nachrichten direkt aus unserer Redaktion versorgt. So ist die Leserschaft dank belmedia immer bestens informiert über Trends und aktuelles Geschehen.

website-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-14').gslider({groupid:14,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});