HEV Schweiz: Keine staatlich verordnete Solidarhaftung für Immobilieneigentümer

Die vorberatende Kommission des Ständerats (UREK-S) hat am Dienstag einen Vorstoss zum schweizweiten Erdbebenversicherungs-Obligatorium zwar abgelehnt.

Sie hat sich aber knapp für eine Kommissionsmotion mit dem Titel „Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung“ entschlossen. Der HEV Schweiz hat kein Verständnis für diesen Entscheid.

Immer wieder gelangt das Thema einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung auf das politische Parkett und wird – gestützt auf vertiefte Abklärungen und Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen – verworfen. Auch der Bundesrat ist dagegen. Mangels Mehrheitsfähigkeit hat die UREK-S nun einen erneuten Vorstoss für ein Obligatorium abgelehnt.

Sie hat sich aber gleichzeitig überraschend für eine eigene Kommissionsmotion „Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung“ entschieden. Wenn sich ein grosses Erbeben ereignet, sollen alle Hauseigentümer der Schweiz eine Einmalprämie leisten. Dieses Konzept soll nun vom Bundesrat fundiert geprüft werden.

Der Entscheid für eine solche Motion ist für den HEV Schweiz nicht nachvollziehbar. Bereits für ein Obligatorium fehlt es am klaren Rückhalt bei den betroffenen Grundeigentümern. Umso mehr ist es nicht nachvollziehbar, warum die Kommission eine staatlich verordnete Solidarhaftung aufs Tapet bringt. Einer solchen dürfte die Gefolgschaft erst recht versagt bleiben. Dies lässt auch das knappe Abstimmungsergebnis in der Kommission erwarten. Zudem bestehen auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt bereits heute verschiedene Versicherungsprodukte für das Erdbebenrisiko. Wer dieses Risiko abdecken will, kann das bereits auf freiwilliger Basis. Es braucht gesamtschweizerisch keine Zwangslösung.

 

Quelle: HEV Schweiz
Titelbild: Nataliya Nazarova – shutterstock.com

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