HEV Schweiz zur Verabschiedung der Energiestrategie

Der HEV Schweiz, der Verband der Hauseigentümer, äussert sich zur Verabschiedung der Energiestrategie 2050 – und zieht ein gemischtes Resümee: erfreulich sei, das dank der Staffelung von Steuerabzügen jetzt auch energetische Gesamterneuerungen für Hauseigentümer interessant werden. Andererseits müssten die Hauseigentümer wie die gesamte Bevölkerung unter höheren Abgaben und stärkerer Regulierung leiden. Weiter nimmt der Verband wie folgt Stellung:

„Genau drei Jahre und 26 Tage hat die parlamentarische Debatte zur Energiestrategie gedauert. Am 4. September 2013 hatte der Bundesrat seine Botschaft zur Energiestrategie 2050 veröffentlicht, heute haben die beiden Räte in den jeweiligen Schlussabstimmungen die Energiestrategie 2050 verabschiedet.

Die Vorlage entspricht in weiten Teilen nicht mehr der ursprünglichen Fassung. Es wurden Anpassungen da und Kompromisse dort vorgenommen, um alle Betroffenen ein bisschen zufrieden zu stellen. Auch für den HEV Schweiz gibt es somit Erfreuliches und weniger Schönes aus der Energiestrategie.

Belastung durch höheren Netzzuschlag

Wie die gesamte Bevölkerung werden auch die Hauseigentümer unter dem höheren Netzzuschlag von 2.3 Rp./kWh auf den Strom leiden. Die Erhöhung der CO2-Abagbe konnte innerhalb der Energiestrategie noch verhindert werden. Die nächsten Erhöhungsschritte sind mit dem neuen CO2-Gesetz aber bereits in Aussicht gestellt.

Fördergelder vom Bund aus der Teilzweckbindung zur CO2-Abgabe werden weiterhin ohne Auflagen an einen vergünstigten Mietzins entrichtet. Das Parlament hat die unterschiedlichen Ziele von energierelevanten Erneuerungen und günstigem Wohnraum auseinandergehalten und ist gewillt, diese separat anzugehen.

Anreiz für umfassende energetische Erneuerung

Das erfreulichste Ergebnis für die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen ist sicher die Gleichstellung von energetischen Einzelmassnahmen mit den Gesamterneuerungen hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit.

Dank dem Kompromissvorschlag, Aufwendungen für energetische und wertvermehrende Massnahmen auf bis zu zwei weitere Steuerperioden staffeln zu können, wird ein deutlicher Anreiz geschaffen, solch umfassende Erneuerungen anzupacken. Soll ein Gebäude abgerissen und durch einen energetisch besseren Neubau ersetzt werden, können neu die Abbruchkosten den energetischen Massnahmen gleichgestellt werden.“

 

Artikel von: HEV Schweiz
Artikelbild: © runeer – istockphoto.com

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