Individueller Abgabezustand der Wohnung ist festgelegt

Wenn Sie den Umzug in Ihr neues Zuhause geschafft haben, bleibt eigentlich nur mehr, die alte Wohnung in einen solchen Zustand zu versetzen, dass Ihr Nachmieter unvermittelt einziehen kann. Das bedeutet, es ist eine gründliche Reinigung vorzunehmen, die Sie entweder selbst oder durch ein professionelles Unternehmen erledigen lassen können. Wenn Sie folgende Tipps dabei beachten, wird die Wohnungsübergabe sicher ein Erfolg.

Grundsätzlich regelt der Mietvertrag, was und wie sauber geputzt werden muss. Klar ist, dass der Nachmieter einfach eine saubere Wohnung vorfinden und umgehend einziehen können sollte. Wenn Sie sich dazu entschliessen, die Wohnung selbst zu putzen, sollten Sie sich dabei ausreichend Zeit lassen. Zum einen ist der Aufwand meist erheblich und grösser als erwartet, zum anderen signalisieren Sie damit dem Vermieter, dass Sie die Sache ernst nehmen.

Wenn Sie ein spezielles Reinigungsunternehmen mit dem Putzen beauftragen, sollten Sie mehrere Angebote einholen und diese entsprechend vergleichen. Seriöse Firmen offerieren dabei erst nach einer Wohnungsbesichtigung und Festlegung, was alles zu erledigen ist. Wichtig ist, dass Sie sich auf einen Pauschalpreis einigen, der klarstellt, dass eventuell erforderliche Nachreinigungsarbeiten vom Unternehmen erledigt werden und Sie nicht selbst noch Hand anlegen müssen. Im Fachjargon nennt man diese Klausel die Abnahmegarantie, die in Ihrem Vertrag mit der Reinigungsfirma in jedem Fall enthalten sein muss.

Reinigungsvorgaben sind einheitlich gefasst

Egal ob selbst oder durch Reinigungsfirmen, was wie gereinigt werden muss, bevor die Wohnung an den nächsten Mieter geht, ist genau geregelt. Dazu gehört unter anderem, dass Böden, Kacheln und Flächen aus Kunstharz gründlich ausgewaschen und gewischt werden müssen. Sollten Sie Teppiche auf den Böden liegen haben, so müssen diese gründlich gereinigt werden. Auch Fenster- und Türscheiben aus Glas müssen sowohl aussen als auch innen von Schmutz und Staub befreit werden, wobei bei den Fenstern auch noch die jeweiligen Simse dazu gereinigt werden müssen. Sollte Inventar in der Wohnung verbleiben, so muss dieses gesäubert und poliert werden, bei Schränken und High Boards gilt dies innen und aussen.

Bleibt die Kücheneinrichtung für den kommenden Mieter erhalten, so müssen Sie sämtliche verbleibenden Küchenapparate gründlich von Schmutz befreien. Auch der Herd und der Dampfabzug gehören einer gründlichen Reinigung unterzogen, wobei auch der Filter des Abzuges gewechselt werden sollte.


Für die Armaturen in Küche und Badezimmer gilt, dass diese entkalkt werden müssen. (Bild: nikkytok / Shutterstock.com)
Für die Armaturen in Küche und Badezimmer gilt, dass diese entkalkt werden müssen. (Bild: nikkytok / Shutterstock.com)


Für die Armaturen in Küche und Badezimmer gilt, dass diese entkalkt werden müssen. Sie sollten wieder in altem Glanz erstrahlen und im Gesamten einen sauberen Eindruck machen. Ist der Ablauf in Küche oder Bad verstopft oder einfach nicht mehr so durchlässig, können Sie diesen extra reinigen und dafür sorgen, dass der neue Mieter nicht gleich mit einer Rohrverstopfung konfrontiert ist.

Individueller Abgabezustand der Wohnung ist festgelegt

Um spätere Reklamationen zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Endzustand der Wohnung bei der Rückübergabe wieder dem Anfangszustand gleicht. Sie haften zwar nicht für die natürliche Alterung, was die Bausubstanz oder sonstige Zustände betrifft, und für Abnutzungen, doch kleinere Beschädigungen müssen Sie beheben. Wenn Sie in der Region Baselland oder der Stadt Basel die Wohnung gemietet haben, so ist hier im Mietvertrag bereits eine Pauschale für die Endreinigung enthalten. Damit können Sie den Schlüssel gleich nach dem Verladen des letzten Umzugskartons abgeben.

Bevor Sie mit dem Putzen in der alten Wohnung fertig sind, sollten Sie darauf achten, dass kleine selbst verursachte Mängel wie etwa Dübellöcher für die Bilder an der Wand oder aber Nagellöcher und Klebstoffreste an der Kinderzimmerwand für die Poster der Kinder ausgebessert bzw. gründlich entfernt werden. Sollte der Herd in der Küche nicht funktionieren, eine Einbauküche aber zur Grundausstattung der Wohnung gehören, sind Sie verpflichtet, dies zu beheben und für einen funktionsfähigen Ersatz zu sorgen.

Bei Wänden, die Sie bunt gestrichen oder die die Kinder während des Heranwachsens bemalt haben, ist zu empfehlen, dass Sie diese wieder weiss streichen. Oder aber Sie klären mit der Hausverwaltung und Ihrem Nachmieter ab, ob der nicht vielleicht ohnehin andere Pläne für die Wandgestaltung hat. Ist dies der Fall, sollten Sie sich das zwecks Vermeidung späterer Reklamationen schriftlich geben lassen.

Wenn dann die alte Wohnung blitz und blank geputzt ist, können Sie mit beruhigtem Gewissen einen Abschiedsrundgang machen und dann den Schlüssel retournieren. Denn in sauberen Räumen kann der Nachmieter ebenso freudig einziehen, wie Sie in Ihr neues Zuhause, und das Kapitel ehemalige Wohnung ist mit der anschliessenden Rückzahlung der Kaution durch den alten Vermieter ein für alle Mal erledigt.

 

Oberstes Bild: © wavebreakmedia – Shutterstock.com

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