Kantonsrat für Schutz von Grundeigentum am Zürichsee
Heute hat sich der Zürcher Kantonsrat für den grösstmöglichen Schutz des Grundeigentums entlang des Zürichsees ausgesprochen. Grundsätzlich dürfen keine Seeuferwege gegen den Willen der Grundeigentümer errichtet werden. FAiR (Für eine Aufwertung des Zürichseeufers im Recht) begrüsst es, dass der Kantonsrat die Parlamentarische Initiative (PI) von Peter Vollenweider (FDP) mit 130 Stimmen unterstützt hat.
Die Initiative geht auf den Entscheid des Bundesgerichts vom 4. November 2015 zurück. Darin wird ein juristisch korrekter, grösstmöglicher Schutz des Eigentums entlang von Uferzonen aufgezeigt.
FAiR anerkennt das Bedürfnis der Bevölkerung, sich auf und am Zürichsee zu erholen. Wir sind jedoch der Auffassung, dass ein Seeuferweg nicht zwingend immer entlang des Ufers geführt werden muss. So gilt es denn bei der Linienführung eine sorgfältige Güterabwägung vorzunehmen. Der Schutz des privaten Eigentums darf nicht leichtfertig aufgegeben werden. FAiR vertritt weiterhin die Haltung, dass im Zusammenhang mit dem Bau von Uferwegen keine Enteignungen von privatem Grundeigentum vorgenommen werden sollen. Privateigentum soll privat bleiben.
Der Kantonsrat hat heute einen wichtigen und richtigen Entscheid gefällt. FAiR geht davon aus, dass der bevorstehende politische Prozess bis zur definitiven Festsetzung im Gesetz die der Mehrheit des Rates finden wird.
Artikel von: FAiR – Für eine Aufwertung des Zürichseeufers im Recht
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