Mängel richtig protokollieren
VON Susanne Mairhofer Umzugspraxis
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wenn Sie den Umzug in Ihr neues Zuhause gut überstanden haben, dann steht noch ein grosses Projekt in der alten Wohnung an. Die Rede ist von der Rückgabe der Räumlichkeiten an den Vermieter. Konfliktpotenzial ist dabei zur Genüge gegeben, sodass gerade dieses Thema bei den Mieterschutzverbänden ein Dauerbrenner ist. Dabei sind mit einem exakten Protokoll viele Meinungsdifferenzen zu vermeiden. Bereits beim Einzug in die Wohnung sollten Sie ein entsprechendes Mängelprotokoll in Absprache mit dem Vermieter verfasst haben. Dieses dient der korrekten Zustandserfassung zum gegebenen Zeitpunkt und soll inhaltlich festhalten, was in Ordnung war oder welche Abnutzungen an Möbeln, Teppichen oder sonstigem Inventar dem üblichen Mass entsprochen haben.
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