Liegenschaftsverkauf

Augen auf beim Liegenschaftsverkauf – Fallstricke vermeiden

Einer unserer Kunden hat nach zweijähriger Besitzdauer sein Haus weiterverkauft und erhielt nun eine Grundstückgewinnsteuerrechnung in der Höhe von 60% seines erzielten Gewinns. Damit hatte er nicht gerechnet. Liegenschaften haben leider die unangenehme Eigenschaft, dass man sie nicht so einfach in einen anderen Kanton überführen, oder sie gar verstecken kann, sollte man mit der Besteuerung nicht einverstanden sein. Zudem geht es bei Grundstückgeschäften meist um viel Geld. Dementsprechend grosszügig bedient sich der Fiskus an den Eigentümern.

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