Behördengänge nach dem Umzug

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Nach einem Umzug müssen nicht nur Möbel aufgestellt und Kisten ausgepackt werden, auch einige Behördengänge stehen auf der To-do-Liste. Adressänderungen bei Versicherungen und anderen Institutionen sind ebenso erforderlich wie die Beantragung eines Nachsendeantrages bei der Post. Anmeldung bei der neuen Gemeinde Die Anmeldung bei Umzug ist in der Verordnung über das Einwohnermeldewesen geregelt. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Wohnungswechsel müssen Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. In der Regel müssen Sie zu diesem Termin persönlich erscheinen. Neben dem Familienbüchlein oder dem Familienausweis und einem gültigen Ausweis ist der Heimatschein, der Ihnen bei Abmeldung von der alten Gemeinde ausgehändigt wird, vorzulegen. Der Heimatschein wird für Einzelpersonen oder Paare ausgestellt.

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