Vermietung – so vermeiden Sie unnötige Risiken

In vielen Städten und Ballungsgebieten herrscht eine grosse Nachfrage nach Wohnraum. Daher sollte Vermieten eigentlich kein Problem sein, denn Interessenten gibt es ja genug. Doch wer als Vermieter so denkt und handelt, erlebt unter Umständen schnell eine unangenehme Überraschung.

Denn nicht jeder Interessent ist auch ein guter Mieter. Insbesondere unerfahrene Vermieter fallen auf gewiefte Mieter herein, die gar nicht erst beabsichtigen, den Mietzahlungen nachzukommen oder aber die Wohnung sanierungsreif verlassen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, geben die Immobilienexperten der plusForta GmbH (vermietsicher.de) Tipps, worauf man bei der Vermietung achten muss.

1.  Nicht nur der erste Eindruck zählt: So sympathisch ein Mietinteressent auf den ersten Blick erscheint, man sollte sich nicht allein auf sein Bauchgefühl verlassen, sondern prüfen, ob der potenzielle zukünftige Mieter nicht nur nett, sondern auch solvent ist. Aufschluss über die finanzielle Situation des Bewerbers geben Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Gehaltsnachweise sowie die Bonitäts-Auskunft.

Fallen hierbei keine Unregelmässigkeiten auf, kann man davon ausgehen, dass man es mit einem soliden Mieter zu tun hat. Aber Vorsicht: Absolute Sicherheit gibt es natürlich nicht. Auch ein eigentlich finanziell gut gestellter Mieter kann infolge einer Scheidung oder Krankheit plötzlich in die Schuldenfalle tappen. Allerdings haben Vermieter die Möglichkeit, mit einer Mietausfallversicherung Mietausfälle abzusichern.

2.  Überraschungen verunsichern: Entdeckt der Mieter erst beim Lesen des Vertrages, dass der Vermieter ihm im Voraus entscheidende Sachverhalte vorenthalten hat, stellt sich sofort Misstrauen ein, welches langfristig zur Belastung des Mietverhältnisses führen kann – vorausgesetzt der Mieter unterschreibt unter solchen Umständen den Vertrag überhaupt noch. Ähnlich skeptisch reagieren Mietinteressenten, wenn der Mietpreis nicht fixiert, sondern verhandelbar ist. Auf diese Weise wird der Eindruck erweckt, dass der Preis möglicherweise überhöht ist.

3.  Mietvertrag ist unverzichtbar: So gut man sich auch versteht und so sehr die einzelnen Punkte abgeklärt wurden, auf einen Mietvertag sollte man niemals verzichten. In ihm werden die Miethöhe, eine mögliche Staffelmiete, Vertragsbeginn und -dauer wie auch eine eventuelle Untervermieterlaubnis und Sicherheitsleistungen festgeschrieben. Insbesondere wenn es zu Streitigkeiten kommt, aber auch wenn Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung einzelner Regelungen bestehen, bildet der Vertrag die wesentliche Grundlage.

4.  Nie ohne Mietkaution: Um durch Schäden beim Auszug und nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen keine finanziellen Einbussen erleiden zu müssen, sollte man vom Mieter zum Einzug eine Mietkaution verlangen.

Um sich derartigen Aufwand zu ersparen, kann der Mieter auch eine Mietkautionsbürgschaft abschliessen, die dem Vermieter die gleiche Sicherheit bei weitaus weniger Bürokratie ermöglicht. Vorteilhaft für den Mieter ist, dass er beim Vermieter keine so grosse Geldsumme hinterlegen muss, sondern einen geringen Jahresbeitrag investiert und dafür im Gegenzug eine Bürgschaftsurkunde erhält, die hinterlegt wird.

„So einfach die Anschaffung einer Immobilie ist, so viele Fallstricke sind mit ihrer Vermietung verbunden. Nur wer sich vorab umfassend informiert und möglicherweise den Rat eines Experten einholt, hat Chancen auf eine mehr oder weniger reibungslose Vermietung“, gibt Robert Litwak, Geschäftsführer der plusForta GmbH (vermietsicher.de), zu bedenken.

 

Quelle: vermietsicher.de / plusForta GmbH
Artikelbild: © kurhan – shutterstock.com (Symbolbild)

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