Zügeltermine richtig einhalten

Die Freude über die neu gefundene Wohnung ist gross, oder die Vorstellung, bald einen neuen Job fernab der jetzigen Region zu haben, begeistert Sie. Da gilt es, viel zu planen und zu organisieren, vor allem aber sollten Sie jetzt wichtige Termine im Auge behalten. Denn mit einem Umzug gibt es auch zahlreiche Erledigungen fristgerecht abzuarbeiten, um nicht aussertourlich Miete oder aber sonstige Extragebühren zahlen zu müssen. Auch beim Mietvertrag sollten Sie den genauen Kündigungstermin kennen, um hier keine bösen Überraschungen zu erleben.

Je nach Region und Mietobjekt gibt es unterschiedliche Termine, die bei der Kündigung einzuhalten sind. Wenn Sie einen gewerblichen Umzug planen, sollten Sie Ihre Geschäftsräume gemäss Gesetz mindestens sechs Monate vorher kündigen. Für die Kündigung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses müssen Sie hingegen eine Frist von mindestens drei Monaten einhalten. Diese gilt grundsätzlich immer, auch wenn Sie im Mietvertrag diesbezüglich nichts vereinbart haben.

Hört man sich in der Bevölkerung um, glauben viele, man könne sein Zuhause jederzeit zum Ende eines Monats kündigen. Das ist jedoch ein Irrtum. Denn grundsätzlich gelten hier die Fristen, die Sie bei Unterzeichnung des Mietvertrages vereinbart haben. In manchen Regionen, wie etwa in Zürich, können Sie überhaupt nur zweimal pro Jahr regulär kündigen. Möchten Sie vorzeitig ausziehen, kann dies teuer werden, sofern Sie sich nicht mit dem Vermieter einigen können.

Ausserterminliche Kündigung nur unter gewissen Umständen

Möchten Sie unter allen Umständen vor Mietvertragsende aus Ihrer Wohnung ausziehen, so haben Sie gesetzlich eigentlich nur eine Chance. Und zwar die, dass Sie einen zumutbaren Ersatzmieter finden. Wenn Sie von dieser Option Gebrauch machen möchten, sollten Sie sich allerdings im Vorfeld gut informieren, bevor Sie die Umzugshelfer bestellen. Denn eigentlich stellt eine Kündigung, die abseits der gesetzlichen Termine erfolgt, eine Vertragsverletzung dar.

Wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist, kann es passieren, dass Sie einige Monatsmieten zusätzlich finanzieren müssen. Deshalb ist gutes Einvernehmen mit Ihrem Vermieter entscheidend; ebenso sollten Sie ihn frühzeitig über Ihre Pläne informieren, dann klappt’s auch mit dem Umzug.

 

Oberstes Bild: © iQoncept – Shutterstock.com

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