01. Dezember 2016

Mietrechtlicher Referenzzinssatz bewegt sich nicht

Der mietrechtliche Referenzzinssatz ruht sich seit dem 2. Juni 2015 auf der 1,75-Prozentmarke aus. Da dies auch am 1. Dezember 2016 sich nicht änderte, besteht in bestehenden Mietverhältnissen aufgrund Hypothekarzinsen kein neuer Anspruch auf eine Mietzinsanpassung. Der vom Bundesamt für Wohnungswesen vierteljährlich publizierte hypothekarische Referenzzins für die Mieten hat sich seit der letztmaligen Publikation am 1. Juni 2016 nicht verändert. Der aktuelle Stand per 1. Dezember 2016 liegt weiterhin bei 1,75 %. Dank diesem langjährigen Tiefzinsniveau gibt es noch immer zahlreiche Mietverhältnisse mit günstigen Mietzinsen, und zwar auch in den Städten: Gemäss letzter Erhebung des BFS (Strukturerhebung 2014) kostete eine Drei-Zimmer-Mietwohnung in Zürich im Durchschnitt 1.481,- Franken, in Basel 1.271,- Franken und in St. Gallen sogar nur 1.162,- Franken.

Weiterlesen