14. Oktober 2017

HEV Schweiz: Teilrevision des Enteignungsgesetzes unnötig

Ende Oktober läuft die Vernehmlassungsfrist der Teilrevision des Enteignungsgesetzes ab. Die Vorlage beinhaltet vor allem verfahrensrechtliche Änderungen. Diese sind jedoch nach Meinung des HEV Schweiz unnötig. Die Gelegenheit für Verbesserungen im materiellen Bereich beispielsweise für die Entschädigung nachbarrechtlicher Abwehransprüche infolge Fluglärms wurde nicht ergriffen. Der HEV Schweiz lehnt die Teilrevision des Enteignungsgesetzes ab.

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