23 März 2018

HEV Schweiz betrachtet die generelle Zustimmung zur Untermiete skeptisch

Um der raschen Entwicklung von Onlinebuchungsplattformen zu entsprechen, hat der Bundesrat beschlossen, die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen in Hinblick auf wiederholte kurzzeitige Untervermietungen zu ergänzen. Neu sollen Vermieter verpflichtet werden, auf Gesuch des Mieters hin ihre generelle Zustimmung zu wiederholten kurzzeitigen Untervermietungen zu geben. Der HEV Schweiz beobachtet diese Ergänzung mit Skepsis.

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