08. März 2019

HEV Schweiz begrüsst Entscheid des Bundesrats zu Beherbergungsplattformen

Der Bundesrat hat entschieden, auf die vorgeschlagene Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen in Hinblick auf wiederholte kurzzeitige Untervermietungen über Onlineplattformen zu verzichten. Der Hauseigentümerverband begrüsst, dass der Bundesrat damit der in der Vernehmlassung vorgebrachten Kritik Rechnung getragen hat.

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Online-Vermittlungsplattformen: Verzicht auf Anpassung der Mietrechtsverordnung

Der Bundesrat verzichtet auf eine Ergänzung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Mit diesem Entscheid, den er in seiner Sitzung vom 8. März 2019 gefällt hat, reagiert er auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Der Artikel betreffend die generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird somit nicht umgesetzt.

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