Kanton Luzern: Mietvertrag - ab dem 1. November gilt die Formularpflicht
Ab 1. November 2021 sind Vermieterinnen und Vermieter im ganzen Kanton Luzern verpflichtet, beim Abschluss eines Mietvertrages den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Der Regierungsrat reagiert mit der Einführung der Formularpflicht auf den aktuell tiefen Leerwohnungsbestand in den meisten Luzerner Gemeinden.
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