16. März 2025

Neue Vorschriften in Luzern: Nur mit Registrierung ist die Kurzzeitvermietung erlaubt

Das Reglement über die Kurzzeitvermietung ist auf Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Alle Anbietenden müssen ihre Räumlichkeiten bis spätestens 31. März 2025 registrieren. Nach der Registrierung prüft die Stadt Luzern, ob eine Unterkunft uneingeschränkt vermietet werden darf oder ob diese unter die neue Regulierung fällt. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Vermietung von Wohnraum an Gäste, die sich weniger als drei Monate in der Stadt Luzern aufhalten, auf 90 Nächte pro Kalenderjahr begrenzt, sofern die Räumlichkeiten im Zeitraum seit 2010 aus Wohnraum entstanden sind oder für deren Erstellung Wohnraum abgerissen wurde. Wird eine Räumlichkeit an Personen vermietet, welche sich weniger als drei Monate in der Stadt Luzern aufhalten und über keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Luzern verfügen, müssen diese Räumlichkeiten registriert werden.

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