HEV Schweiz begrüsst Einigung bei Steuerabzügen

Der HEV begrüsst eine aktuelle Empfehlung der nationalrätlichen Kommission für Umwelt und Energie. Das Gremium hat sich dafür ausgesprochen, die Staffelung der Steuerabzüge für energetische Massnahmen auf zwei weitere Steuerperioden auszuweiten. Nach längerem Hin und Her ebnet die Kommission jetzt den Weg für eine Einigung in diesem umstrittenen Punkt.

Die Kommission ist dem Antrag von NR Peter Schilliger gefolgt. Die Tatsache, dass je eine Minderheit der Kommission sich für die Staffelung über vier Jahre bzw. für gar keine Staffelungsmöglichkeit ausgesprochen hat, zeigt nach Ansicht des HEV Schweiz, dass hier ein gangbarer Kompromiss gefunden worden ist.

Neuer Schwung für energetische Erneuerung

Mit einer Staffelung der steuerlichen Abzüge wird den energetischen Gesamterneuerungen neuer Schwung gegeben. Insbesondere die Dämmung der Gebäudehülle geschieht deutlich öfter innerhalb einer Gesamterneuerung als dies bei Einzelmassnahmen der Fall ist. Soll die energetische Erneuerungsrate angehoben werden, dann ist eine entsprechende Unterstützung notwendig. Hiervon profitieren Mieter und Vermieter gleichermassen.

Wenn der Gebäudepark seinen Beitrag zur Energiewende leisten solle, dann seien hierzu wirkliche Anreize aus finanzieller Sicht essentiell. Es gehe nicht an, dass die Energiestrategie alleine auf dem Buckel der Eigentümer finanziert werde, meint der HEV Schweiz.

 

Artikel von: HEV Schweiz
Artikelbild: © imanhakim – shutterstock.com

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