HEV Schweiz nimmt Stellung
VON belmedia Redaktion Allgemein News
Der HEV Schweiz – die Interessenvertretung der Schweizer Hauseigentümer – hat zu einigen wichtigen Entscheiden der Ständeratskommission Stellung bezogen, die Immobilieneigner und Vermieter betreffen.
Die Vereinigung spricht sich dabei gegen Bürokratie und zusätzliche Belastungen für die von ihr vertretenen Mitglieder aus. Im Einzelnen nimmt sie wie folgt Stellung:
- Formularpflicht für Anfangsmietzins:
Kantone können heute im Falle von Wohnungsmangel die Formularpflicht für die Mitteilung des Anfangsmietzinses einführen. Ein Bundeszwang für eine gesamtschweizerische Formularpflicht, unabhängig von Wohnungsmangel ist ein unnötiger Eingriff in die Vertragsfreiheit und die Hoheit der Kantone. Die Mehrheit der Ständeratskommission hat daher beantragt, nicht auf die Mietrechtsrevision des Bundesrates einzutreten. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid und hofft, dass der Ständerat dem Antrag folgt
- Betreibungsauszug – Ursprungsvorschlag:
Der HEV Schweiz ist erfreut, dass die Rechtskommission im Ständerat beantragt hat, die vorgeschlagene Regelung zu streichen, wonach auf Antrag oder Rechtsvorschlag des Schuldners hin Betreibungen von bis zu zwei Gläubigern (innerhalb der letzten 6 Monate) im Betreibungsregisterauszug nicht mehr aufgeführt werden. Diese Änderung hätte die Aussagekraft des Betreibungsauszuges stark eingeschränkt und damit für Vertragspartner und Gläubiger des Schuldners das finanzielle Risiko beträchtlich erhöht.
- Betreibungsauszug – Alternativvorschlag:
Die Mehrheit der Kommission unterstützt sodann einen Alternativvorschlag mit Bezug auf Betreibungen, welche im Auszug nicht aufgezeigt werden sollen. Dieser Vorschlag ist nach Ansicht des HEV Schweiz zu schwerfällig und wird manche Laien-Gläubiger an den kurzen Fristen straucheln lassen. Eine Änderung des geltenden Rechts ist aus Sicht des HEV nicht erforderlich. Das Bundesgericht hat mit seiner aktuellen Rechtsprechung den Interessen der Schuldner in diesem Bereich bereits zur Genüge Rechnung getragen.
Artikel von: HEV Schweiz
Artikelbild: Symbolbild © Alexander Raths – shutterstock.com