Hundegebell in der neuen Nachbarschaft – das können Sie dagegen tun
Selbst wenn Ihre Liebe zu Tieren noch so gross ist: Andauerndes, lautes Hundegebell kann das stärkste Nervenkostüm mit der Zeit strapazieren. Dabei weiss man vor einem Umzug in eine neue Wohngegend in der Regel nicht, ob oder wie viele Hunde es in der Nachbarschaft gibt. Allerdings ist die Existenz der süssen Vierbeiner keineswegs stets ein Garant für Ruhestörungen oder Lärmbelästigungen in Wohngebieten. Was aber können Sie grundsätzlich tun, wenn die „tierischen Klänge“ einfach kein Ende zu nehmen scheinen?
Kommunikation ist alles
Viele Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, gerade stark eingespannt sind oder sich gestresst fühlen, reagieren mitunter doppelt sensibel auf störende Umgebungsgeräusche. Hundegebell in der neuen Nachbarschaft könnte da über kurz oder lang zu einem echten Zankapfel werden. Getreu dem Motto „Vorsorgen ist besser als heilen“ sollten Sie sich daher nach Möglichkeit schon vor einem geplanten Umzug über die Gegebenheiten in der neuen Umgebung informieren.
Grundsätzlich obliegt es freilich den jeweiligen Hundebesitzern, sich an die in der Schweiz geltenden Ruhezeiten zu halten. Auf diese Weise soll lästiges andauerndes Hundegebell auf ein Mindestmass reduziert werden. In Mehrparteienhäusern, in denen ein kläffender Bello buchstäblich sein Unwesen treibt, haben Sie dadurch beispielsweise die Option, den Eigentümer des Objektes zu veranlassen, ein Unterbinden des Hundegebells beim jeweiligen Tierbesitzer einzufordern und für Ruhe zu sorgen.
Einfach tierisch
Ehe Sie aber das Gespräch mit dem Vermieter suchen, sollten Sie sich zunächst direkt an den Tierhalter wenden. Im Rahmen einer freundlichen und sachlichen Konversation lassen sich oftmals Probleme direkt bei der Wurzel packen und aus der Welt schaffen. Vereinbaren Sie vielleicht feste Zeiten, in denen der „fellige Mitbewohner“ nach Herzenslust bellen kann. Beharren Sie aber zugleich auch darauf, dass Sie sich in jedem Fall feste Ruhezeiten wünschen.
Bedenken Sie, dass sich Hundegebell generell nicht verbieten lässt. Es ist nun einmal ein natürliches Geräusch von Lumpi, Bello und Co., das sogar vom Schweizer Gesetzgeber gebilligt wird. Allerdings nur wenige Minuten am Tag bzw. nicht mehr als zehn Minuten am Stück. Insofern sollten sich Hundehalter veranlasst sehen, ihre Lieblinge entsprechend zu erziehen.