Verträge kündigen – ein Umzug ist oft die Gelegenheit

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Ein Umzug ist immer auch eine gute Zeit, um sich von Überflüssigem zu trennen, unnötigen Ballast zu entsorgen und teure Verträge zu kündigen. Während man in Sachen Gas, Telefon, Internet, Strom und Co. bekanntlich meist an vertragliche Laufzeiten gebunden ist, die sich auch durch ein mögliches Sonderkündigungsrecht nicht immer ohne Weiteres beenden lassen, haben Sie mit Ihrem Wohnungswechsel durchaus gute Karten, um auch in dieser Hinsicht aufzuräumen. Beim Thema Internet scheiden sich nach aktueller Rechtslage in der Schweiz noch die Geister. Wenn Sie mit den Leistungen Ihres bisherigen Anbieters nicht in vollem Umfang zufrieden und an diesen noch vertraglich gebunden sind, so ist ein Umzug keineswegs ein Grund zur Kündigung. Zwar ist der Anbieter auch an Ihrem neuen Wohnort dazu verpflichtet, dieselben Leistungen zu bestehenden Konditionen zu gewähren. Ein umzugsbedingtes Sonderkündigungsrecht besteht jedoch nicht.

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