Das Übergabeprotokoll schafft Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Im Zuge einer Wohnungsveränderung gibt es allerlei Behördengänge zu erledigen, gewisse Formalitäten werden aber auch vor Ort erledigt. Dazu gehört sowohl beim Auszug aus der alten Bleibe als auch beim Einzug in die neue die Erstellung eines Übergabeprotokolls. Dieses schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und kann im Streitfall auch später wichtige Informationen liefern. In der Regel wird dieses Protokoll sowohl beim Ein- als auch beim Auszug angefertigt. So lässt sich im Nachhinein einfach feststellen, ob und welche Beschädigungen während des Mietverhältnisses entstanden sind und vor allem, ob der Mieter dafür verantwortlich gemacht werden kann.

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