Kanton

Leerwohnungen im Kanton und der Stadt Zürich

Im Kanton Zürich hat die Zahl leerstehender Wohnungen erstmals seit 1998 die 6000er-Marke überschritten. Dies bedeutet einen Anstieg um mehr als 600 gegenüber 2015 oder einen relativen Zuwachs von 13 Prozent. Der Leerwohnungsanteil beläuft sich damit aktuell auf 0.84 Prozent. Am niedrigsten ist der Leerstand bei Wohnungen mit weniger als drei Zimmern. Im Unterschied zum Kanton ist in der Stadt Zürich der Leerwohnungsstand praktisch stabil geblieben. Mit der Leerwohnungszählung wird jährlich die Zahl der Wohnungen ermittelt, die per 1. Juni leerstehen. Die Leerwohnungszahl bildet dabei nur einen Teil der Wohnungen ab, die auf den Markt kommen. Der Grossteil wird unmittelbar nach einem Auszug wieder vermietet oder verkauft. So werden etwa in der Stadt Zürich in einem durchschnittlichen Monat rund 1700 Wohnungen (wieder-)bezogen, was mehr als dem Dreifachen des aktuellen Leerwohnungsbestands entspricht. Damit herrscht am Wohnungsmarkt mehr Bewegung, als in der Leerwohnungszahl zum Ausdruck kommt.

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Schweizweite Formularpflicht schadet dem Wohnungsmarkt

Der Nationalrat lehnt es ab, den Zwang zur Verwendung eines zusätzlichen Formulars beim Abschluss von Wohnungsmietverträgen auf die ganze Schweiz auszudehnen. Stattdessen will er die Einführung einer Formularpflicht weiterhin den Kantonen überlassen, welche damit auf Wohnungsmangel reagieren können. Der Hauseigentümerverband (HEV) begrüsst den Entscheid des Nationalrates zugunsten der Rechtssicherheit. Der Bundesrat will mit einer Mietrechtsrevision in der ganzen Schweiz die Pflicht zur Mitteilung des Anfangsmietzinses mittels amtlichen Formulars einführen, inkl. der Pflicht zur Angabe des Mietzinses des Vormieters sowie der Begründung, falls der Anfangsmietzins höher ist als der vom früheren Mieter bezahlte Zins.

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