Das sollten Sie wissen, wenn Sie in Ihrer Wohnung ein Kleingewerbe ausüben wollen
Nicht nur in Haushalten mit kleinen Kindern träumen viele davon, der Einfachheit und der Zeitersparnis halber von zu Hause aus arbeiten zu können. Auch generell erfreut es sich einer wachsenden Beliebtheit, eine Homeoffice-Tätigkeit auszuüben, sofern die Rahmenbedingungen dies zulassen. Und so ist es nachvollziehbar, dass die Zahl derer, die in den eigenen vier Wänden als Unternehmer bzw. Kleinunternehmer tätig werden möchten, sukzessive steigt. Aber inwieweit ist das überhaupt erlaubt? Folgendes sollten Sie dabei unbedingt berücksichtigen. Herr und Frau Schweizer, die einen Mietvertrag für eine Wohnung oder ein Haus unterschreiben, tun dies freilich in erster Linie mit der Absicht, darin zu wohnen. Überhaupt dient ein Wohnobjekt, wie der Name schon sagt, allein dem Wohnzweck. Gesetzt den Fall, dass Sie zu Hause gewerblich tätig werden wollen, sollten Sie dies schon vor Ihrem Umzug in die neuen Räumlichkeiten mit Ihrem Vermieter abstimmen.
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