Vielfältigkeit Gartenhaus - Wohnen, wo man Geräte lagert

kleines Ferienhaus im Wald

Die meisten nutzen ein Gartenhaus ausschliesslich zu dem Zweck, um ihre Gartengeräte sicher einzulagern. Hier sind sie optimal geschützt. Immer mehr Menschen kommen jedoch darauf, es als zusätzlichen Wohnraum zu verwenden.

Gerade in den Sommermonaten bietet es sich an, ein Gartenhaus als angenehmen Platz zu nutzen, an dem man beispielsweise grillt, bis abends sitzen kann, oder sogar darin ein Übernachten möglich ist. Es ist die perfekte Alternative zu Wintergarten und Co, wenn es darum geht, verbunden mit der Natur zu wohnen. Allerdings gibt es dabei auch allerhand Vorkehrungen, die man treffen sollte.

Baugenehmigung oder nicht?

Bei einem Gartenhaus handelt es sich im Grunde um einen umbauten Raum, der in der Regel mit einer Baugenehmigung verbunden ist. Allerdings gibt es in der Schweiz bestimmte Parameter, nach denen man sich richten kann:

  • Welche Grösse besitzt das Gartenhaus?
  • Wo wird es aufgestellt?
  • Für welche Zwecke wird es genutzt?
  • In welchem Kanton lebt man?

In Bezug auf die Kantone gibt es generell unterschiedliche Bestimmungen, die geltend gemacht werden können. Daher ist es immer sinnvoll, sich vorab beim jeweiligen Amt nach den Gegebenheiten und Regelungen zu erkundigen. Geht man diesem Schritt bewusst aus dem Weg, kann es andernfalls dazu kommen, dass wenn die Behörde darauf aufmerksam wird, man das Gartenhaus schlimmstenfalls wieder abreissen und ein Bussgeld bezahlen muss.

Ein Gartenhaus gehört zwar mit zu den sogenannten „Baubewilligungsfreien Vorhaben“, doch ist beispielsweise die Unterbringung eines Ofens oder einer Heizung in manchen Kantons im Rahmen eines Gartenhauses nicht gestattet. Ferner darf das Gartenhaus eine bestimmte Grösse meist nicht überschreiten.

Als Beispiel: In Appenzell Ausserrhoden ist beispielsweise festgelegt, dass alles was eine Grundfläche von fünf Quadratmetern überschreitet, eine Baugenehmigung braucht. Ausserdem ist die Gesamthöhe von bis zu zweieinhalb Metern einzuhalten. Gerätehäuschen oder Fahrradunterstände sind somit gestattet, alles, was grösser ist, muss genehmigt werden. Wer stattdessen in Appenzell Innerrhoden wohnt, muss jegliches Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde melden, ebenso wie in Basel-Stadt, unabhängig von der Grösse.

Weitere Bestimmungen in Bezug auf den Aufbau

Neben der Baugenehmigung gibt es in der Schweiz noch weitere Voraussetzungen, die beim Aufbau eines Gartenhäuschens bedacht werden müssen. So darf beispielsweise das Nachbargrundstück nicht beschädigt werden, ebenso sind Abstandsvorschriften, je nach Grundstückslage, einzukalkulieren.

Übrigens: Es ist immer von Vorteil, dem direkten Nachbarn Bescheid zu geben. So geht man zukünftigen Auseinandersetzungen möglichst aus dem Weg.

Feuchtigkeitsschutz und Isolierung

Wer sein Gartenhäuschen das ganze Jahr über nutzen will, tut gut daran, es entsprechend zu isolieren. Dies kommt einem sowohl im Sommer als auch im Winter zugute. Denn die Isolierung hält im Sommer die Hitze draussen, im Winter die Wärme aber drin. Das nötige Baumaterial ist in so gut wie jedem Baumarkt erhältlich und sehr dünn, sodass nicht allzu viel Raum verloren geht.

Vor dem Aufbau sollte man ausserdem bedenken, dass eine Feuchtigkeitssperre unter dem Gartenhaus platziert wird. So verhindert man später, dass sich zu viel Feuchtigkeit in der Bausubstanz sammelt. Es ist also unerlässlich, ein entsprechendes Fundament für das Gartenhäuschen zu erstellen.

Damit die von oben kommende Feuchtigkeit nicht ins Dach gelangt, gibt es sogenannte Dampfbremsen, die man an der Unterseite des Dachs befestigt. Auf diese Weise dichtet man das Häuschen perfekt ab.

Von Zeit zu Zeit empfiehlt es sich ausserdem, das Haus mit einer Holzschutzlasur zu behandeln. Sie schützt vor äusseren Einwirkungen und somit vor dem Verfall.



Tipps für die Einrichtung

Bei der Einrichtung sind dem Besitzer im Grunde kaum Grenzen gesetzt, sofern er sich mit diesen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bewegt. So kann im Gartenhäuschen lediglich ein Tisch aufgestellt werden, sowie Stühle. Eine Alternative sind Kochnischen oder ein ausziehbares Sofa, je nach Platzangebot.

Die Einrichtung sollte im Gartenhäuschen so funktional sein, wie nur möglich. Orientieren kann man sich dabei an sogenannten Tiny Houses. Diese sind in den USA immer beliebter. Hier befindet sich allerhand Einrichtung auf kleinstem Raum. Küchenzeilen lassen sich ausziehen, das Sofa zum Bett verwandeln. Wer mehr Platz benötigt, ordnet es so an, dass es sich einfach zur Seite klappen lässt.

Lösungen hierfür gibt es eine ganze Menge. Allerdings ist dies meist auch mit dem Fachwissen von Spezialisten verbunden. Einige der Ideen kann man sich jedoch auch schon über das Internet aneignen. Im Idealfall findet man hier sogar eine Anleitung, wie man derartige Möbelstücke selbst zusammenbaut.

Mit den richtigen Ideen ist so ein Wohnen im Gartenhaus auf jeden Fall möglich, ohne dass dabei der gewohnte Komfort verloren geht.

Fazit – Erweiterter Wohnraum mit Einschränkungen

In erster Linie kommt es immer darauf an, ob das Gartenhäuschen eine Genehmigung erfordert oder nicht. Denn sollte es das, sind weitere Kosten damit verbunden. Je nachdem, in welchem Kanton man lebt, darf es ausserdem eine gewisse Grösse nicht überschreiten. Befindet man sich jedoch in einer denkbar günstigen Situation, in der ein Gartenhäuschen eine gute zusätzliche Möglichkeit zum Wohnen bietet, ist seine Aufstellung durchaus lohnenswert.

 

Titelbild: ksenchik30 – shutterstock.com

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