Vorbezug aus Pensionskassen für Wohneigentum weiterhin möglich

Bundesrat Alain Berset möchte den Kapitalbezug aus der Pensionskasse einschränken. Für den Erwerb von Wohneigentum soll er jedoch weiterhin möglich sein.

Im Sommer 2014 hatte Bundesrat Berset angekündet, den Bezug von Kapital aus der Pensionskasse für den Erwerb von Wohneigentum zu stoppen. Nun hat er eine überarbeitete Vorlage vorgelegt, in welcher der Vorbezug von Kapital für den Kauf von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern weiterhin Platz findet.

Differenzierte Lösung begrüssenswert

Der Hauseigentümerverband HEV Schweiz begrüsst die Anpassung des Vorschlages an die Bedürfnisse der Hauseigentümer. Damit bleibt ein Stück der Wahlfreiheit der Versicherten erhalten. Diese Wahlfreiheit ermöglicht es gerade jungen Familien, sich den Traum vom Wohneigentum zu erfüllen, den sie sonst nicht erreichen könnten.

Aber auch für ältere Menschen kann der Vorbezug wichtig sein: beispielsweise, wenn es um die Amortisation der Hypothek bei Eintritt ins Rentenalter oder um den Kauf einer Eigentumswohnung für das Alter geht.



Missbräuche beim Bezug von Ergänzungsleistungen sollen bekämpft werden. Der Erwerb von Wohneigentum gehört jedoch nicht in diese Kategorie. Das Risiko eines Verlustes ist in diesem Fall stark eingeschränkt, zumal die Immobilie ja einen sicheren Gegenwert für das bezogene Kapital darstellt.

 

Artikel von: HEV Schweiz
Artikelbild: © Jirsak – shutterstock.com

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Als gelernter Informatikkaufmann war für mich schon schnell klar, dass die Administration von verschiedenen Systemen zu meinem Gebiet werden sollte. Um aber auch einen kreativen Anteil in meinen Arbeitsalltag zu integrieren, verschlug es mich in die Welt des Web Content Management.

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