Die wichtigsten News aus dem Mietrecht

Sinnvollerweise beschäftigen Sie sich schon vor einem geplanten Umzug in eine neue Wohnung mit den neuesten Gegebenheiten in Sachen Mietrecht. Wer sich diesbezüglich nämlich rechtzeitig im Vorfeld informiert, der hat sogar durchaus echte Chancen, bares Geld zu sparen.

Kosten sparen, aber richtig

Die monatlichen Mietzahlungen können in der Tat eine beträchtliche Belastung für die Haushaltskasse darstellen. Mit Blick auf die aktuelle Senkung des sogenannten hypothekarischen Referenzzinssatzes im Herbst vergangenen Jahres haben manche Mieter sehr wohl die Nase vorn. Denn Fakt ist, dass zahlreiche Mieter in Anlehnung an diese Reduzierung von ihrem Recht auf eine Mietpreissenkung Gebrauch machen können. Dabei ist es hinsichtlich besagter Reduzierung des Zinssatzes in Höhe von 0,25 % möglich, den Mietzins um 2,91 % zu senken. Wissenswert ist dabei jedoch, dass nicht alle Mietaufwendungen auf dem Referenzzinssatz basieren und somit unter Umständen kein Anspruch auf Senkung der Miete besteht. Andererseits gibt es Fälle, in denen sogar zusätzliche Senkungsansprüche bestehen. Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich deshalb allemal. Und auch eine Absprache mit dem Vermieter ist hier von entscheidendem Vorteil.

Nicht alle finanziellen Aufwendungen dürfen inkludiert werden

Grundsätzlich haben Vermieter das Recht, im Anschluss an bauliche Massnahmen, die den Wert ihrer Immobilie nachhaltig verbessern oder die sich auch in energetischer Hinsicht positiv auswirken, den Mietzins zu erhöhen. Allerdings wurde kürzlich festgelegt, dass Hauseigentümer den Erhöhungsbetrag keineswegs ohne Weiteres beliebig bestimmen dürfen. So haben sie bei der Kalkulation den Erhalt von staatlichen Förderungen sowie in Anspruch genommene Gelder aus Förderprogrammen etc. mit dem tatsächlich entstandenen Kostenaufwand zu verrechnen. In diesem Zusammenhang kann sich die Mieterhöhung also deutlich verringern.

Wenngleich es bis dato nicht zwingend erforderlich war, so besagt die aktuelle Rechtsprechung in Sachen Mietzinserhöhung in Folge von Sanierungsarbeiten ausserdem Folgendes: Hauseigentümer sind verpflichtet, die geplante Erhöhung des Mietpreises in einem behördlichen Formular anzukündigen und zu begründen. Auch ist es erforderlich, dass mögliche erhaltene Förderbeiträge ab sofort aufgeführt werden. Zwar muss keine exakte Summe genannt werden, aber fortan hat jeder Mieter das Recht, diese zu hinterfragen bzw. durch Belege nachvollziehbar gestalten zu lassen.

Gesetzt den Fall, dass eine solch offizielle Bekanntmachung der Mietzinsanhebung von Seiten des Vermieters nicht erfolgt, so ist eine Erhöhung nichtig. Aber nicht nur das: Mieter sind im Zuge dessen selbst noch nach Jahren dazu berechtigt, sich auf diese Nichtigkeit zu berufen und mögliche zu viel gezahlte Mietaufwendungen vom Eigentümer des betreffenden Objektes zurückzuverlangen.

 

 

 

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Mehr zu Sandra Katemann

Sandra Katemann ist ausgebildete Bürofachwirtin im Personal- und Rechnungswesen, Werbetexterin und Coach und seit 2006 freiberuflich tätig. Sie verfügt über umfassendes Know-how in Sachen Marketing, Personalwesen, Redaktion, Konzeption, Presse- und Textarbeit.

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