06 August 2014

Umzugspläne? Neueste Informationen zu den wichtigsten Versicherungen

Als sei ein Umzug nicht schon anstrengend und aufwendig genug, muss manch ein Umzügler oftmals auch noch damit rechnen, dass das eine oder andere Teil beschädigt wird. Oft handelt es sich dabei um Porzellan, Glas oder auch um technische Geräte mit einem nicht unerheblichen Wert. Was aber ist zu tun, wenn bei einem Umzug ein Schadensfall auftritt? Und wer kommt am Ende dafür auf? Fragen über Fragen - und hier gibt's die Antworten! Eines vorweg: Zwar ist es meist erheblich teurer, ein professionelles Umzugsunternehmen mit den anfallenden Arbeiten zu betrauen. Allerdings müssen Sie sich in diesem Fall so gut wie keine Gedanken über den Versicherungsschutz machen. Denn die Versicherung der jeweiligen Spedition kommt für sämtliche Schäden auf, die sich in einer Höhe von rund 500 Franken pro Kubikmeter bewegen. Allerdings sind witterungsbedingte Einflüsse nicht versichert, wie zum Beispiel Schäden, die durch Stürme oder gar durch ein Erdbeben verursacht werden. Wenngleich das entsprechende Risiko in hiesigen Gefilden vergleichsweise gering ist, entscheiden sich viele Umzügler doch dazu, auch dieses Gefahrenpotenzial in adäquatem Mass absichern zu wollen. Dies regeln Sie ganz einfach durch eine zusätzliche Klausel in der Hausratversicherung.

Weiterlesen

Die wichtigsten News aus dem Mietrecht

Sinnvollerweise beschäftigen Sie sich schon vor einem geplanten Umzug in eine neue Wohnung mit den neuesten Gegebenheiten in Sachen Mietrecht. Wer sich diesbezüglich nämlich rechtzeitig im Vorfeld informiert, der hat sogar durchaus echte Chancen, bares Geld zu sparen. Kosten sparen, aber richtig Die monatlichen Mietzahlungen können in der Tat eine beträchtliche Belastung für die Haushaltskasse darstellen. Mit Blick auf die aktuelle Senkung des sogenannten hypothekarischen Referenzzinssatzes im Herbst vergangenen Jahres haben manche Mieter sehr wohl die Nase vorn. Denn Fakt ist, dass zahlreiche Mieter in Anlehnung an diese Reduzierung von ihrem Recht auf eine Mietpreissenkung Gebrauch machen können. Dabei ist es hinsichtlich besagter Reduzierung des Zinssatzes in Höhe von 0,25 % möglich, den Mietzins um 2,91 % zu senken. Wissenswert ist dabei jedoch, dass nicht alle Mietaufwendungen auf dem Referenzzinssatz basieren und somit unter Umständen kein Anspruch auf Senkung der Miete besteht. Andererseits gibt es Fälle, in denen sogar zusätzliche Senkungsansprüche bestehen. Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich deshalb allemal. Und auch eine Absprache mit dem Vermieter ist hier von entscheidendem Vorteil.

Weiterlesen

Ständiger Lärm im neuen Zuhause – so wehren Sie sich

In der Regel stellt sich erst nach einem Umzug heraus, ob man in der neuen Umgebung in Ruhe leben kann oder ob eventuell mit Ruhestörung oder Lärmbelästigung zu rechnen ist. Geschrei, lauter Radau, welcher durch das Schlagen auf Gegenstände, Maschinen oder durch sonstige Anlagen verursacht wird, kann mit der Zeit zu einer wahren Belastung für die Nachbarschaft werden. Aber auch ein zu lärmintensives Instrumentenspiel auf Trompete, Klavier, Tuba oder Kontrabass kann einem über kurz oder lang buchstäblich die Haare zu Berge stehen lassen. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben. Eines vorweg: Niemand ist dazu gezwungen, dauerhaft den Lärm anderer erdulden zu müssen. Die Schweizer Gesetzgebung zieht diesbezüglich klare Linien, um auf diese Weise ein möglichst friedvolles Miteinander in Wohngebieten, aber auch in Mehrfamilienhäusern, zu gewährleisten.

Weiterlesen

Wie und wo verpackt man Hausrat, Wertsachen und Co. wirklich sinnvoll?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Bei einem Umzug ist es keineswegs allein damit getan, Hab und Gut zusammenzutragen, das Ganze dann in Kartons zu verstauen und zum neuen Wohnort zu transportieren. Vielmehr handelt es sich bei Ihren Gütern doch um Utensilien, die über einen gewissen materiellen oder auch ideellen Wert verfügen. Egal, ob es dabei um Bücher, Dekorationsmaterial, um Möbel oder gar um Erbstücke etc. geht. Umso wichtiger ist es deshalb, schon beim Verpacken der Habseligkeiten mit grösster Sorgfalt zu Werke zu gehen. Schliesslich soll ja alles wohlbehalten im neuen Zuhause ankommen. Diese neun Tipps sollten Sie beachten, um von Anfang an sicherzugehen, dass wirklich alles gut ankommt: 1) Viele Dinge, zum Beispiel bruchfeste Dekorationsgegenstände, Töpfe usw. können in normalen Universalboxen deponiert werden. Achten Sie darauf, dass die Kartons nicht zu schwer werden. Denn dies kostet beim Kistentragen nur wertvolle Energie.

Weiterlesen

Empfehlungen

jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-14').gslider({groupid:14,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});