Geschäftsumzüge – Teil 1: Die richtige Abgabe des "alten" Mietobjektes

Ein geschäftlicher Umzug ist stets auch ein Schritt in eine neue, hoffentlich vielversprechendere Zukunft. Damit Sie von Anfang an in den neuen Räumlichkeiten eine solide Basis für einen geschäftlichen Erfolg schaffen können, sollten Sie vor allem noch einen letzten Blick über das Vergangene schweifen lassen. Und das ist in der Tat wörtlich gemeint, denn eine richtige Abgabe des „alten“ Mietobjektes nimmt in diesem Zusammenhang einen sehr zentralen Stellenwert ein.

Sowohl der tatkräftige Einsatz der Unternehmensleitung als auch die engagierte Unterstützung des gesamten Mitarbeiterstabes ist in der Regel bei einem Geschäftsumzug erforderlich. Jeder Handgriff muss sitzen, wobei es zunächst erforderlich ist, die einzelnen Arbeitsabläufe, die Zusammenstellung der Teams sowie die entsprechenden Kompetenzen exakt zu definieren und festzulegen. Gerade in den bisherigen Geschäftsräumen gibt es noch einiges zu tun, um die Abgabe ordnungsgemäss abzuwickeln.


Inhaltsverzeichnis zum Zweiteiler „Geschäftsumzüge“:

Teil 1: Die richtige Abgabe des „alten“ Mietobjektes
Teil 2: Angekommen: Diese Dinge sind als erstes zu erledigen


  • Sauberkeit und Ordnung sind von grundlegender Relevanz. So ist eine gründliche Reinigung sämtlicher Räume unabdingbar. Dazu gehören selbstverständlich auch Lager- und Werkstatträume, Garagen, Abstellkammern usw.
  • Firmenschilder, Fahnen sowie sämtliche Werbung ist zu entfernen. Auch in den nun freien Flächen sollten Sie Rückstände, Schmutz und Co. beseitigen.
  • Vergessen Sie auch nicht, im Postkasten nachzuschauen, ob dort möglicherweise noch Briefe oder sonstige Sendungen liegen.
  • Auch ist es wichtig, ein letztes Mal alle Schränke, Vitrinen, Regale und Ablagen zu überprüfen, ob dort möglicherweise noch Abfälle oder gar wichtige Dinge liegengeblieben sind.
  • All diese erforderlichen Tätigkeiten können Sie im Normalfall Ihren Angestellten bzw. Mitarbeitern übertragen. Währenddessen haben Sie die Zeit, sich um andere wesentliche Dinge zu kümmern. Denn gerade in den neuen Räumlichkeiten gibt es freilich eine ganze Menge zu tun.


Zum Abgabetermin werden sämtliche Schlüssel an den Vermieter übergeben. (Bild: Kzenon / Shutterstock.com)
Zum Abgabetermin werden sämtliche Schlüssel an den Vermieter übergeben. (Bild: Kzenon / Shutterstock.com)


  • Zum Abgabetermin werden sämtliche Schlüssel an den Vermieter übergeben, wobei hier sicherheitshalber eine adäquate Auflistung anzufertigen ist.
  • Ein relevanter Aspekt ist darüber hinaus, zusammen mit dem Vermieter ein sogenanntes Abgabe-Protokoll zu erstellen. Darin werden unter anderem sämtliche festgestellte Mängel sowie die entsprechende weitere Vorgehensweise aufgeführt.
  • Sofern es Beschädigungen gibt, die anzuzeigen sind, sollten Sie dies auf keinen Fall versäumen. Sinnvollerweise können Sie vor dem Abgabetermin Fotos von besagten Mängeln machen, um im Gespräch mit dem Vermieter Zeit zu sparen.
  • In der Konsequenz ist es unerlässlich, die so aufgelisteten Mängel bzw. Beschädigungen unverzüglich der Versicherung zu melden. Je früher sie informiert wird, desto eher kann der Vermieter mit einer Regulierung des entstandenen Schadens rechnen.
  • Zeit ist bekanntlich Geld. Das gilt auch fürs Zügle. Unterlassen Sie es daher nicht, Ihren bisherigen Vermieter zu bitten, die letzte Nebenkosten- bzw. Heizkostenabrechnung möglichst zeitnah zu erstellen und Ihnen zukommen zu lassen. Insofern empfiehlt es sich gleichwohl, die neue Meldeadresse zu hinterlassen, damit besagte Abrechnung auch wirklich an die korrekte Adresse geschickt wird bzw. zeitnah ankommen kann.
  • Üblicherweise verlangen Immobilieneigentümer vor dem Einzug neuer Mieter eine Kaution. Diese dient als finanzielles Polster, falls gravierende und besonders kostspielige Schäden vom Mieter verursacht werden. Eine gute Sache, denn dadurch muss der Eigentümer auch beim Auszug der Geschäftsinhaber keine Risiken fürchten. Klären Sie daher am Tag der Abgabe unbedingt ab, ob die hinterlegte Kaution in vollem Umfang erstattet wird. Insbesondere mögliche Abzüge oder Verrechnungen sollten im Rahmen dieses Gespräches klar definiert werden.
  • Getreu dem Motto „Der Ton macht die Musik“ ist ein freundlicher Umgang zwischen Mieter und Vermieter äusserst wichtig. Mögliche Unstimmigkeiten sollten daher direkt aus der Welt geschafft und sachlich abgehandelt werden. Schliesslich begegnet man sich im Leben sprichwörtlich immer zweimal.

 

Oberstes Bild: © StockLite – Shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu Sandra Katemann

Sandra Katemann ist ausgebildete Bürofachwirtin im Personal- und Rechnungswesen, Werbetexterin und Coach und seit 2006 freiberuflich tätig. Sie verfügt über umfassendes Know-how in Sachen Marketing, Personalwesen, Redaktion, Konzeption, Presse- und Textarbeit.

jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-14').gslider({groupid:14,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});