Geschäftsumzüge – Teil 2: Angekommen – diese Dinge sind als Erstes zu erledigen

Nach dem erfolgten Umzug, bei dem sicher auch Ihre Mitarbeiter rege beteiligt waren, geht es nun in den neuen Geschäftsräumen weiter. Für Sie und Ihr Team steht spätestens ab jetzt ein Neuanfang bevor, der allerdings mit einem nicht unerheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist. Wenn Sie die zu erledigenden Dinge wie folgt angehen, ist die Grundlage für Ihren erfolgreichen Business-Relaunch schnell geschaffen.

Damit von Anfang an alles seine Ordnung hat, ist es wichtig, die im Gebäude befindlichen Gas-, Strom- und Wasserzähler abzulesen und die Werte zu notieren. Und wo Sie gerade dabei sind, die elektronischen Gegebenheiten vor Ort in Augenschein zu nehmen, prüfen Sie doch auch die Telekommunikationstechnologien bzw. -anschlüsse.


Inhaltsverzeichnis zum Zweiteiler „Geschäftsumzüge“:

Teil 1: Die richtige Abgabe des „alten“ Mietobjektes
Teil 2: Angekommen: Diese Dinge sind als erstes zu erledigen


Neugierige Blicke hinter die Kulissen werfen

Wurden möglicherweise Mängel oder Beschädigungen am neuen Objekt festgestellt? Zögern Sie nicht, Ihren Vermieter umgehend darauf hinzuweisen. Gegenwärtig ist hierbei die gesetzliche Frist von zwei Wochen zu beachten. Wenden Sie sich deshalb schriftlich an den Verantwortlichen, um etwaige Scherereien im Nachhinein zu verhindern.

Es bietet sich an, schon vor Ihrem Umzug in die neuen Räumlichkeiten in der Umgebung darauf hinzuweisen. So schadet es nicht, an besonders gut sichtbaren Stellen Plakate oder Flyer mit Ihrem Unternehmenslogo aufzuhängen und vielleicht gar einen fixen Termin zu veröffentlichen. Auch sollten Sie diesbezüglich nicht vergessen, in der Lokalpresse über Ihren bevorstehenden Geschäftsumzug zu informieren. Starten Sie diese Bekanntmachungen etwa drei bis vier Wochen vor der Neueröffnung. Auf diese Weise haben die Bürger vor Ort genügend Zeit, sich auf die Veränderungen bzw. an das neue Highlight in ihrer Region einzustellen bzw. sich darauf zu freuen!

Darf es ein bisschen mehr sein?

Wenn die neuen Geschäftsräume bezogen sind, ist es Zeit, die Werbung anzubringen. Firmenschilder, Logos, Reklametafeln, Fahnen, Roll-ups und Co. sind echte Hingucker, wobei auch Briefkasten, Eingangstür, Fahrradständer etc. nicht ausser Acht gelassen werden sollten. Zunächst darf es gut und gerne ein bisschen mehr sein, damit Ihr Geschäft tatsächlich zum Blickfang wird. Nach ein paar Wochen ist es an der Zeit, die Gestaltung der Aussenwerbung noch einmal zu überdenken.


Nachbarn zu einem kleinen Einweihungstrunk einladen. (Bild: CandyBox Images / Shutterstock.com)
Nachbarn zu einem kleinen Einweihungstrunk einladen. (Bild: CandyBox Images / Shutterstock.com)


Sobald alles am richtigen Platz ist und die neuen Räume repräsentativ gestaltet sind, könnten Sie die Unternehmen aus der Umgebung sowie Ihre direkten Nachbarn zu einem kleinen Einweihungsumtrunk einladen. Auf diese Weise lernt man einander kennen, kann das eigene Netzwerk erweitern und im Zuge dessen vielleicht sogar vielversprechende geschäftliche Bindungen daraus entstehen lassen. Selbst die schönste Werbetafel vermag das persönliche Gespräch unter Geschäftsleuten nicht zu übertreffen, wenn es darum geht, Konzepte zu erläutern oder Produkte bzw. Dienstleistungen vorzustellen.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Eine reine Vorsichtsmassnahme: Oft werden vor einem Umzug wichtige Dokumente bei der Bank oder in einem externen Tresor gelagert, damit im Eifer des Gefechts möglichst nichts verloren geht. Spätestens nach dem Neubezug der Geschäftsräume können diese Unterlagen oder Wertgegenstände wieder abgeholt werden, damit die wesentlichen Abläufe im Big Business weitergeführt werden können.

Nachdem der erste Umzugsstress überstanden und ein wenig Ruhe eingekehrt ist, ist es ratsam, eine Beratung durch den Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen. Veränderte Räumlichkeiten etc. bedürfen mitunter eines besonderen Schutzes, grössere Büro- und Lagerräume müssen ebenfalls adäquat abgesichert sein. Nehmen Sie sich deshalb unbedingt die Zeit für eine solche Anpassung, um in einem eventuellen Schadenfall keine finanziellen Nachteile zu haben.

 

Oberstes Bild: © Goran Bogicevic – Shutterstock.com

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Mehr zu Sandra Katemann

Sandra Katemann ist ausgebildete Bürofachwirtin im Personal- und Rechnungswesen, Werbetexterin und Coach und seit 2006 freiberuflich tätig. Sie verfügt über umfassendes Know-how in Sachen Marketing, Personalwesen, Redaktion, Konzeption, Presse- und Textarbeit.

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