Mängel richtig protokollieren

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Wenn Sie den Umzug in Ihr neues Zuhause gut überstanden haben, dann steht noch ein grosses Projekt in der alten Wohnung an. Die Rede ist von der Rückgabe der Räumlichkeiten an den Vermieter. Konfliktpotenzial ist dabei zur Genüge gegeben, sodass gerade dieses Thema bei den Mieterschutzverbänden ein Dauerbrenner ist. Dabei sind mit einem exakten Protokoll viele Meinungsdifferenzen zu vermeiden. Bereits beim Einzug in die Wohnung sollten Sie ein entsprechendes Mängelprotokoll in Absprache mit dem Vermieter verfasst haben. Dieses dient der korrekten Zustandserfassung zum gegebenen Zeitpunkt und soll inhaltlich festhalten, was in Ordnung war oder welche Abnutzungen an Möbeln, Teppichen oder sonstigem Inventar dem üblichen Mass entsprochen haben.

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Das Übergabeprotokoll schafft Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Im Zuge einer Wohnungsveränderung gibt es allerlei Behördengänge zu erledigen, gewisse Formalitäten werden aber auch vor Ort erledigt. Dazu gehört sowohl beim Auszug aus der alten Bleibe als auch beim Einzug in die neue die Erstellung eines Übergabeprotokolls. Dieses schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und kann im Streitfall auch später wichtige Informationen liefern. In der Regel wird dieses Protokoll sowohl beim Ein- als auch beim Auszug angefertigt. So lässt sich im Nachhinein einfach feststellen, ob und welche Beschädigungen während des Mietverhältnisses entstanden sind und vor allem, ob der Mieter dafür verantwortlich gemacht werden kann.

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