Bundesgesetz über Zweitwohnungen
Etwas überraschend ist bei einem Referendum im Jahre 2012 die sogenannte Zweitwohnungsinitiative angenommen worden. Die Schweizer Stimmbürger haben damals entschieden, dass die touristische Nutzung von Zweitwohnungen erheblich eingeschränkt werden soll. Betroffen waren und sind Gebiete mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent. Es handelt sich vor allem um die Kantone Bern, Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis. Die Zweitwohnungsinitiative wurde vom Bundesrat schon einen Tag später umgesetzt.
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