Schweizweite Formularpflicht schadet dem Wohnungsmarkt

Der Nationalrat lehnt es ab, den Zwang zur Verwendung eines zusätzlichen Formulars beim Abschluss von Wohnungsmietverträgen auf die ganze Schweiz auszudehnen. Stattdessen will er die Einführung einer Formularpflicht weiterhin den Kantonen überlassen, welche damit auf Wohnungsmangel reagieren können. Der Hauseigentümerverband (HEV) begrüsst den Entscheid des Nationalrates zugunsten der Rechtssicherheit. Der Bundesrat will mit einer Mietrechtsrevision in der ganzen Schweiz die Pflicht zur Mitteilung des Anfangsmietzinses mittels amtlichen Formulars einführen, inkl. der Pflicht zur Angabe des Mietzinses des Vormieters sowie der Begründung, falls der Anfangsmietzins höher ist als der vom früheren Mieter bezahlte Zins.

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Die wichtigsten News aus dem Mietrecht

Sinnvollerweise beschäftigen Sie sich schon vor einem geplanten Umzug in eine neue Wohnung mit den neuesten Gegebenheiten in Sachen Mietrecht. Wer sich diesbezüglich nämlich rechtzeitig im Vorfeld informiert, der hat sogar durchaus echte Chancen, bares Geld zu sparen. Kosten sparen, aber richtig Die monatlichen Mietzahlungen können in der Tat eine beträchtliche Belastung für die Haushaltskasse darstellen. Mit Blick auf die aktuelle Senkung des sogenannten hypothekarischen Referenzzinssatzes im Herbst vergangenen Jahres haben manche Mieter sehr wohl die Nase vorn. Denn Fakt ist, dass zahlreiche Mieter in Anlehnung an diese Reduzierung von ihrem Recht auf eine Mietpreissenkung Gebrauch machen können. Dabei ist es hinsichtlich besagter Reduzierung des Zinssatzes in Höhe von 0,25 % möglich, den Mietzins um 2,91 % zu senken. Wissenswert ist dabei jedoch, dass nicht alle Mietaufwendungen auf dem Referenzzinssatz basieren und somit unter Umständen kein Anspruch auf Senkung der Miete besteht. Andererseits gibt es Fälle, in denen sogar zusätzliche Senkungsansprüche bestehen. Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich deshalb allemal. Und auch eine Absprache mit dem Vermieter ist hier von entscheidendem Vorteil.

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